Rechtsbeugung: Rotenburger Richterin zu Freiheitsstrafe verurteilt
- Richterin wegen Rechtsbeugung schuldig gesprochen.
- Landgericht Stadt verurteilt Angeklagte zu Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten .
- Juristin ließ Menschen ohne Anhörung in geschlossener Anstalt unterbringen.
Weil sie Menschen nicht anhörte, bevor sie diese in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie unterbringen ließ, ist eine ehemalige Richterin aus Rotenburg vor dem Landgericht Stade schuldig gesprochen wurden. Die Richter sahen den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt und verurteilten die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Die Juristin habe Betroffene in 15 Fällen gegen ihren Willen in einer geschlossenen Anstalt unterbringen lassen, ohne diese vorher persönlich anzuhören. Die Angeklagte hatte im Prozess keinen der Fälle bestritten. Sie erklärte aber, sie sei dienstlich und privat überlastet gewesen und hätte nicht vorsätzlich gehandelt. Dem folgten die Richter jedoch nicht und verurteilten sie wegen Rechtsbeugung.
Die 54-Jährige kann nun in Revision gehen. Falls das Urteil rechtsgültig wird, verliert sie ihr Richteramt und ihre Pensionsansprüche.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 6. März 2023, 17 Uhr