Rotenburger Richterin droht mehrjährige Freiheitsstrafe
- Amtsrichterin soll bewusst gegen Recht verstoßen haben.
- Sie soll Menschen ohne Anhörung in geschlossene Abteilung einer Psychiatrie eingewiesen haben.
- Angeklagte erklärt, sie sei überlastet gewesen.
Vor dem Landgericht Stade wird seit Montag einer Richterin aus Rotenburg/Wümme der Prozess gemacht. Sie soll bewusst gegen das Recht verstoßen haben, als sie Menschen in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie eingewiesen hat, ohne sie vorher anzuhören. Die 54-jährige Angeklagte hat keinen der 15 Fälle bestritten, um die es in der Anklage geht. Aber sie bestreitet, vorsätzlich gehandelt zu haben.
Angeklagte nennt Überlastung als Grund
Schon gar nicht habe sie absichtlich darauf verzichtet, die Menschen persönlich zu befragen. Vielmehr seien es Fehler in der Hektik des Alltags gewesen und weil sie als Richterin privat und dienstlich völlig überlastet gewesen sei. Das Amtsgericht habe sie sogar zwei Jahre weiter als Betreuungsrichterin beschäftigt, obwohl die Staatsanwaltschaft bereits wegen Rechtsbeugung gegen sie ermittelt hat.
Für den Prozess sind sieben weitere Verhandlungstage angesetzt. Sollte die Richterin verurteilt werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren. In dem Fall verlöre sie ihren Job und sämtliche Pensionsansprüche.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 9. Januar 2023, 12 Uhr