Angeklagter gesteht Tötung seines 7-jährigen Sohnes in Bremen
Zu Prozessbeginn räumte der Vater des Sohnes die Tat ein. Sein Motiv laut eigener Aussage: Es sei das Beste für sein Kind gewesen, zu sterben.
Zum Auftakt des Mordprozesses erklärte der Angeklagte, wie er seinen schlafenden Sohn im vergangenen September in seiner Wohnung mit mehreren Messerstichen getötet hat.
Der Angeklagte berichtete vor dem Bremer Landgericht von einem Sorgerechtsstreit und anderen Problemen nach der Trennung von seiner Frau, der Mutter des Jungen. Deshalb habe er Angst um seinen Sohn und dessen Zukunft gehabt, erklärte der 47-jährige.
Mann stach auf das schlafende Kind ein
Der Mann kam nach eigenen Angaben zu dem Schluss, es sei für seinen Sohn und ihn das Beste, zu sterben. Darum stach er schließlich mit einem Messer auf das schlafende Kind ein und versuchte anschließend, auch sich selbst zu töten – überlebte aber schwerverletzt.
Der Angeklagte sagte, der Junge habe ihm am Vorabend der Tat von einem Streit mit der Mutter erzählt. Er habe auch geäußert, lieber bei ihm als bei seiner Mutter und deren Freund leben zu wollen. Als der Junge schon im Bett lag und schlief, habe er plötzlich Angst bekommen "wie noch nie in meinem Leben", sagte der Angeklagte. Er habe befürchtet, dass der Junge später einmal drogensüchtig und im Gefängnis landen werde. Wie er auf den Gedanken gekommen sei, führte er nicht aus.
Mutter bricht bei Schilderung der Tat in Tränen aus
Er habe aus der Küche ein Messer geholt und damit zunächst in die Brust des Jungen gestochen. Sein Sohn habe die Augen aufgemacht. Daraufhin habe er das Messer an die Kehle gesetzt. "Ich wollte, dass er schnell stirbt ohne Schmerzen", erklärte der 47-Jährige. Die Mutter des Kindes, die Nebenklägerin ist, brach in Tränen aus, als ihr Ex-Mann die Tat schilderte.
Für die Prozessbeteiligten war es schwer, den Angaben des Angeklagten inhaltlich zu folgen. Er redete teilweise abgehackt und ohne roten Faden. Immer wieder musste die Vorsitzende Richterin nachfragen, was er mit seinen Ausführungen meine. Der Angeklagte sprach von seinem Sohn und sich als "Opfer" in einem Sorgerechtsstreit mit seiner Ex-Frau.
Psychische Gesundheit wichtig für weiteren Prozess
Im weiteren Prozess wird die Frage nach der psychischen Verfassung des Mannes wichtig sein, erklärte Gerichtssprecher Jan Stegemann: "Der Angeklagte wird deshalb hier auch von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachtet, um eben zu klären, ob er möglicherweise nicht voll schuldfähig gehandelt hat," sagt Stegemann. "Und was mit ihm dann im Endeffekt geschieht, ob ihm eine langjährige Gefängnisstrafe droht oder ob er möglicherweise zunächst unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird."
Am ersten Prozesstag sagte auch einer der Polizisten aus, die den toten Siebenjährigen in der Wohnung des Vaters gefunden hatten. Die Einsatzkräfte litten noch heute unter den Eindrücken des Einsatzes, einige seien nach wie vor in Therapie.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 7. März 2024, 14 Uhr