Bremer Platanen-Streit: Wie es nach dem Volksentscheid-Aus weitergeht
Der Volksentscheid über die Platanen ist vom Tisch. Bis die Bäume gefällt werden, könnte es aber noch dauern – und der Streit könnte auch wieder vor Gericht landen.
Worum geht es beim Platanen-Streit?
Die Deiche an der Neustädter Weserseite sollen erhöht werden. Dafür sei es notwendig, die 136 Platanen zu fällen, argumentiert die Bremer Umweltbehörde. Die Begründung: Laut Prognose des Weltklimarates steigen die Meeresspiegel schneller als angenommen. Außerdem werde es mehr und höhere Sturmfluten geben.
Die Bürgerinitiative hält dagegen, dass auch mit den Platanen ein wirksamer Hochwasserschutz möglich sei. Um die Bäume zu schützen, hatte die Initiative ein Volksbegehren beantragt. Ihr Ziel: Die Bremer Bürger sollten über ein Gesetz zum Schutz der Platanen abstimmen.
Warum wird es kein Volksbegehren über die Zukunft der Platanen geben?
Das Volksbegehren würde gegen Bundesrecht verstoßen, deshalb ist es unzulässig. Das hat der Bremer Staatsgerichtshof am Montag entschieden. Der Neustädter Deich sei eine Fläche, die ausschließlich dem Hochwasserschutz diene, erklärte der Präsident des Staatsgerichtshofs, Peter Sperlich, die Entscheidung. So sei es im Bundesnaturschutzgesetz und in Verordnungen geregelt. Deshalb kann es kein Landesgesetz geben, das die Platanen auf dem Deich schützt. Genau das war aber das Ziel des Bremer Volksentscheids.
Das Gericht hat also nicht die Frage geklärt, ob auch eine Deichsicherung mit Platanen theoretisch möglich wäre, sondern dass auf der Fläche der Hochwasserschutz Vorrang vor dem Naturschutz hat – und dafür Bäume gefällt werden können. Und dass dies schon ein Bundesgesetz regelt, was nicht durch einen Bremer Volksentscheid geändert werden kann. Gegen die Entscheidung des Staatsgerichtshofs sind keine Rechtsmittel mehr möglich.
Wie geht es jetzt mit den Platanen weiter?
Derzeit laufen die Planungen für den Neubau des Deiches auf der Neustädter Seite zwischen Eisenbahnbrücke und der Deichschart. Dabei sollen die Wünsche von Bewohnern aus der Neustadt aufgenommen werden, teilt die Umweltbehörde mit. Diese waren 2023 in einem Begleitgremium erarbeitet worden. Bis der Rahmenplan fertig ist, wird es aber wohl noch dauern. Erst 2025 soll der Senat darüber entscheiden, teilte die Umweltbehörde mit.
Ist die Bürgerinitiative mit dem Urteil am Ende?
Nein. Das Urteil sei nicht das Ende der Bürgerinitiative, sagte Initiativen-Vertreter Gunnar Christiansen. Immerhin stünden hinter der Initiative rund 26.000 Bremer Bürger. "Wir machen natürlich weiter." Man wolle weiter für einen anderen Hochwasserschutz – mit Platanen – werben. Was das Volksbegehren angeht, ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Aber wenn die Pläne für den Neubau konkret werden, will die Bürgerinitiative weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist also nicht auszuschließen, dass der Platanen-Streit in den nächsten Jahren wieder vor Gericht landet.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 11. März 2024, 13 Uhr