Bremer Staatsgerichtshof: Kein Volksbegehren im Platanenstreit

Die Hochwasserschutz Platanen an der Weser.

Bremer Staatsgerichtshof: Kein Volksbegehren im Platanenstreit

Bild: Radio Bremen

Das Urteil ist abschließend, eine Revision ist nicht möglich. Um die Frage, ob am Neustädter Deich 136 Bäume gefällt werden dürfen, hatte es lange Streit gegeben.

Der Bremer Staatsgerichtshof hat ein Volksbegehren zum Schutz der Platanen am Neustädter Deich abgelehnt. Das Begehren der Bürgerinitiative verstoße gegen Bundesrecht, so die Ansicht der Richter. Zuschauer quittierten das Urteil des Staatsgerichtshofs mit Buhrufen.

Der Präsident des Gerichts zerpflückte in seiner Begründung den Versuch der Bürgerinitiative per Volksbegehren ein Gesetz zum Schutz von rund 130 Bäumen entlang des Weserufers auf Neustädter Seite durchzusetzen geradezu.

Staatsgerichtshof: Bundesrecht ist wichtiger als Baumschutzrecht

Der Staatsgerichtshof berief sich darauf, dass das Bundesrecht zum Schutz vor Hochwasser höher zu gewichten ist als das Baumschutzrecht. Bremens Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf sagte, sie tue sich schwer damit Bäume zu fällen, aber sichere Deiche und damit die Sicherheit der Menschen hätten für sie oberste Priorität.

Das heutige Urteil des Staatsgerichtshofs ist abschließend, eine Revision ist nicht möglich. Die Vertreter der Bürgerinitiative zeigten sich enttäuscht und kündigten an, sich dennoch weiter für den Erhalt der Bäume einsetzen zu wollen.

Wie der Staatsgerichtshof das Urteil im Platanenstreit begründet

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Autor

  • Weingärtner Sven
    Sven Weingärtner Redakteur und Autor

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 11. März 2024, 13 Uhr