Bremer Staatsgerichtshof: Kein Volksbegehren im Platanenstreit
Das Urteil ist abschließend, eine Revision ist nicht möglich. Um die Frage, ob am Neustädter Deich 136 Bäume gefällt werden dürfen, hatte es lange Streit gegeben.
Der Bremer Staatsgerichtshof hat ein Volksbegehren zum Schutz der Platanen am Neustädter Deich abgelehnt. Das Begehren der Bürgerinitiative verstoße gegen Bundesrecht, so die Ansicht der Richter. Zuschauer quittierten das Urteil des Staatsgerichtshofs mit Buhrufen.
Der Präsident des Gerichts zerpflückte in seiner Begründung den Versuch der Bürgerinitiative per Volksbegehren ein Gesetz zum Schutz von rund 130 Bäumen entlang des Weserufers auf Neustädter Seite durchzusetzen geradezu.
Staatsgerichtshof: Bundesrecht ist wichtiger als Baumschutzrecht
Der Staatsgerichtshof berief sich darauf, dass das Bundesrecht zum Schutz vor Hochwasser höher zu gewichten ist als das Baumschutzrecht. Bremens Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf sagte, sie tue sich schwer damit Bäume zu fällen, aber sichere Deiche und damit die Sicherheit der Menschen hätten für sie oberste Priorität.
Das heutige Urteil des Staatsgerichtshofs ist abschließend, eine Revision ist nicht möglich. Die Vertreter der Bürgerinitiative zeigten sich enttäuscht und kündigten an, sich dennoch weiter für den Erhalt der Bäume einsetzen zu wollen.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 11. März 2024, 13 Uhr