Fragen & Antworten
Paket verschwunden? Was Bremer bei bösen Überraschungen tun können
Paketdienste haben in der Vorweihnachtszeit Hochkonjunktur. Doch nicht alle Pakete erreichen ohne Umwege den richtigen Empfänger. Diese Rechte sollte man kennen.
Wenn alles glatt läuft, kann, wer im Internet etwas bestellt, den Status der Lieferung online nachvollziehen. Doch nicht immer läuft es glatt. Manchmal fehlt ein Paket, obwohl es als "zugestellt" ausgewiesen wird. Wenn es ganz schlecht läuft, ist noch nicht einmal eine Benachrichtigungskarte angekommen. Fragt sich: Was darf ein Paketbote, was nicht? Und wie kann man sich wehren, wenn etwas schiefläuft?
Wie sollte man sich verhalten, wenn eine Lieferung als "zugestellt" angezeigt wird, aber weder ein Paket noch eine Benachrichtigungskarte angekommen ist?
Das ist zwar ärgerlich. Doch die Rechtslage ist hier laut Verbraucherzentrale Niedersachsen einfach: Der Händler trägt die "Transportgefahr" und ist zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet, wenn ein Paket verlorengeht. Entsprechend rät die Verbraucherzentrale Betroffenen, gegenüber dem Händler darauf zu bestehen, dass er eine Lösung vorschlägt. Man solle sich nicht an den Transportdienstleister verweisen lassen.
Auch gilt: Wenn man nicht weiß, wo das betreffende Paket ist und man keine Karte bekommen hat, muss man nicht selbst auf die Suche gehen und beispielsweise in der Nachbarschaft herumfragen. Denn man muss als Kunde nicht akzeptieren, dass Pakete ohne entsprechende eigene Erlaubnis woanders abgelegt oder abgegeben werden.
Wie sieht es aus, wenn man seine Erlaubnis dafür gegeben hat, dass die Lieferung beispielsweise vor der Haustür abgelegt werden kann?
In solch einem Fall ist es okay, wenn der Zusteller das Paket vor der Haustür ablegt oder beim Nachbarn abgibt — je nachdem, welchen Ablageort man angegeben hat. Anders gesagt: Mit der entsprechenden Genehmigung durch den Kunden gilt ein Paket auch dann als zugestellt, wenn es am vereinbarten Ablageort platziert wurde. Falls es danach wegkommt, trägt der Kunde das Risiko.
Was kann man machen, wenn sich ein Paket verspätet?
Für diesen Fall gilt grundsätzlich das Gleiche wie für verlorene Pakete: Der Händler trägt die Verantwortung. Kommt das Paket nicht an, sollte man dem Händler schriftlich eine Nachfrist zur Lieferung setzen. Zwei Wochen gelten dafür in der Regel als angemessen, sagt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie bietet jenen, die tatsächlich einem Händler eine Frist setzen wollen, einen Musterbrief dafür an.
Was sollte man beachten, wenn man ein Paket für einen Nachbarn annimmt?
Niemand ist dazu verpflichtet, für andere Pakete anzunehmen. Wer seinen Nachbarn aber den Gefallen tun möchte, sollte beachten, dass er fortan für die Lieferung haftet. Daher sollte man ein Paket nur annehmen, wenn es äußerlich in einem einwandfreien Zustand ist.
Außerdem sollte man es bis zur Übergabe an den Nachbarn an einem sicheren Ort aufheben, also keinesfalls einfach in den Hausflur oder vor die Tür des Nachbarn stellen. Weitere Infos zur Rechtslage bei Problemen mit Paketzustellungen stehen auf dieser Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Vier, Läuft, 15. September 2024, 13:15 Uhr