Fragen & Antworten

Verbraucherzentralen werfen Eventim rechtswidrige Praxis vor

Auf einem Handy-Display werden verschiedene Events beworben.
Bild: Imago | Zoonar

Weil der Tickethändler Eventim Vorverkaufsgebühren nicht erstattet haben soll, hat er es nun mit einer Musterfeststellungsklage zu tun. Auch Bremer können sich anschließen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat eine Musterfeststellungsklage gegen den Ticketanbieter Eventim wegen einbehaltener Gebühren bei abgesagten Veranstaltungen auf den Weg gebracht. Betroffene können sich der Klage ab sofort anschließen, wie der VZBV und das Bundesamt für Justiz mitteilten, wo die Klage im Klageregister öffentlich bekannt gemacht wurde. Wir erklären die Hintergründe.

Auf welchen Kosten sind die Kunden sitzen geblieben?

Tickethändler wie Eventim – das ist der Platzhirsch in der Branche – berechnen bei jedem Ticketverkauf eine Vorverkaufsgebühr. Die beträgt jeweils zwischen sechs und 15 Prozent des Kartenpreises. Das heißt, dass man bei einem Ticket zum Beispiel für Holiday on Ice, das mindestens 60 Euro kostet, etwa vier bis acht Euro zusätzlich zahlen muss. Bei größeren Konzerten, wie zum Beispiel von Pink im nächsten Sommer sind schnell zwölf bis 13 Euro fällig.

Was werfen die Verbraucherzentralen Eventim jetzt konkret vor?

Während der Corona-Pandemie wurden viele Konzerte und Events abgesagt. Die Käufer haben die Ticketpreise erstattet bekommen. Aber häufig eben nicht komplett. Laut der Verbraucherzentralen hat Eventim die Vorverkaufsgebühren einbehalten und somit eben nicht den gesamten Ticketpreis erstattet. In den Augen der Verbraucherzentralen hat Eventim auf diese Weise rechtswidrig Kasse gemacht.

Eine Hand hält zwei Konzertkarten.
Die Verbraucherzentralen klagen nun gegen Eventim. Bild: dpa | Britta Pedersen

Was sagt Eventim zu den Vorwürfen?

Eventim sagt, die Vorverkaufsgebühren seien ein Entgelt für die erfolgreiche Ticket-Vermittlung, zumal man ja auch Tickets für andere Veranstalter verkaufe. Entscheidend, sagt Eventim, sei die Vermittlung. Das heißt, wenn die Veranstaltung abgesagt wird, habe die Vermittlung ja trotzdem stattgefunden. Die Verbraucherzentralen sehen das anders und sprechen von einer "rechtswidrigen Praxis".
Auf eine konkrete Anfrage von buten un binnen schrieb eine Sprecherin, dass die Musterfeststellungsklage "offensichtlich unbegründet" sei. Man werde sich verteidigen und die Zurückweisung der Musterfeststellungsklage durch das zuständige Gericht beantragen.

Und was tun die Verbraucherzentralen nun konkret dagegen?

Die Verbraucherzentrale NRW hat schon vor zwei Jahren erfolgreich gegen Eventim geklagt, aber die haben offenbar ihre Geschäftspraxis nicht geändert und deswegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt nachgelegt und eine sogenannte "Musterfeststellungsklage" beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht. Das ist gewissermaßen eine "Einer-für-Alle-Klage" – das heißt, hier setzt ein Verband die Interessen vieler Verbraucher gleichzeitig durch, ohne dass jeder einzeln klagen müsste.

Was müssen denn Verbraucherinnen und Verbraucher tun, um an dieser Klage teilzuhaben?

Die müssen sich in das "Klageregister" des Bundesamts für Justiz eintragen, das ist seit einigen Tagen online möglich, der entsprechende Link und Informationen rund um diese Musterklage sind zu finden auf: www.musterfeststellungsklagen.de
Da lässt sich übrigens auch einfach überprüfen, ob Ihr eigener, individueller Fall die Voraussetzungen für eine Unterstützung der Klage erfüllt.

Ist abzusehen, wie das Gericht entscheiden wird?

Nicht wirklich. Aber man kann sagen, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen viel Erfahrung mit Musterfeststellungsklagen hat. Die meisten werden sich an VW und den Abgasskandal erinnern. Da hat der Bundesverband tatsächlich mit genau solch einer Musterklage einen Vergleich erstritten -- und VW hat am Ende 830 Millionen Euro Entschädigung gezahlt.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Morgen, 14. Februar 2023, 10:10 Uhr