Fragen & Antworten
Grundsteuererklärung nach Fristende? So geht es in Bremen
Drei Viertel der grundsteuerpflichtigen Bremerinnen und Bremer haben ihre Erklärung abgegeben, die Frist endet nun. Was den Trödlern droht, erklären wir hier.
Trotz des erwarteten Endspurts bei der Grundsteuererklärung werden auch im Land Bremen viele Eigentümerinnen und Eigentümer die Abgabefrist am 31. Januar verpassen. Denn bislang haben nur rund drei Viertel der Bremerinnen und Bremer die erforderlichen Unterlagen abgegeben – das sind insgesamt (Stand: 29. Januar) 176.527 Erklärungen. Die meisten davon online, jede siebte auf Papier.
Entwicklung der Abgabequote der Grundsteuererklärungen im Land Bremen
Auf diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Unterlagen eingereicht haben, kommt jetzt einiges zu. Wie die Finanzämter in Bremen und Bremerhaven bei verpasster Frist vorgehen, erklären wir hier in fünf Fragen und Antworten.
Wie werden Grundsteuerpflichtige an den Verzug erinnert?
Eigentümer von Grundstücken, Wohnungen und Häusern, die im Land Bremen die Frist haben verstreichen lassen, bekommen demnächst Post vom Finanzamt. Bremen wird allen von ihnen einheitliche Erinnerungsschreiben senden. Dies wird voraussichtlich in der ersten März-Hälfte geschehen.
In dem Erinnerungsschreiben nennt die Behörde eine konkrete neue Frist. Diese liegt in der Regel bei etwa vier Wochen nach Versenden des Schreibens, teilt das Finanzressort auf Anfrage von buten un binnen mit.
Wann werden Verspätungszuschläge erhoben?
Verspätungszuschläge werden nicht automatisch erhoben, wenn Grundstückseigentümer ihre Erklärung nicht bis zum Ablauf der Abgabefrist eingereicht haben – und auch nicht, wenn die im Erinnerungsschreiben genannte Frist nicht eingehalten wird. Der Grund: "Bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die das Finanzamt für jeden Einzelfall trifft", sagt Ramona Schlee, Sprecherin des Finanzressort. Pauschale Aussagen zur Höhe von Verspätungszuschlägen könnten daher nicht getroffen werden. Die Höhe hänge von der Dauer der Verspätung ab.
Wann werden Zwangsgelder erhoben?
Auch in Bremen kann das Finanzamt Zwangsmittel wie zum Beispiel Zwangsgelder nutzen, um nach Ablauf der Abgabefrist und der im Erinnerungsschreiben genannten Frist noch eine Erklärungsabgabe zu erwirken. Gesetzlich ist hier zwar eine Höhe von bis zu 25.000 Euro möglich. Doch auch bei der Nutzung von Zwangsgeldern handele es sich um Ermessensentscheidungen des Finanzamtes, bezogen auf den Einzelfall, teilt das Finanzressort mit.
Pauschale Zwangsgeldfestsetzungen wird es nicht geben.
Ramona Schlee, Sprecherin des Finanzressort
Daher könne auch zur Höhe von Zwangsgeldern keine pauschale Aussage getroffen werden, sagt Ressortsprecherin Schlee. Zudem gilt: "Vor der Festsetzung des Zwangsgeldes erfolgt immer noch ein Hinweis, dass die Festsetzung eines Zwangsgeldes beabsichtigt wird", so Schlee.
Wann geht das Finanzamt zur Schätzung des Grundstückswerts über?
Bis Anfang 2024 will das Land Bremen die Bewertung aller Grundstücke abgeschlossen haben. Denn nur so können die Gemeinden ihre neuen Hebesätze für die Grundsteuer festlegen. Das bedeutet, in Fällen, in denen keine Erklärung eingereicht wird, werden die Finanzämter in Bremen und Bremerhaven selbst die Grundsteuerwerte schätzten.
Dabei greifen die Ämter beispielsweise auf die öffentlich zugänglichen Quellen wie Flurstücks-Viewer, das Bodenrichtwertportal oder das Geoportal zu. Darüber hinaus können die Beamten auf den Aktenbestand aus der "alten" Grundsteuer zurückgreifen, teilt das Finanzressort mit.
"Wichtig ist, dass die Daten so unter Umständen nicht mehr den aktuellen Stand abbilden können", sagt Finanzressort-Sprecherin Schlee. Weshalb die Erklärung der aktuellen Eigentümer mit den richtigen Angaben so wichtig sei.
Kann und muss die Grundsteuererklärung auch nach Fristende abgegeben werden?
Ja. Die Erklärung kann jederzeit noch eingereicht werden, auch wenn bereits ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt ist, teilt das Finanzressort mit. Die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung bleibe bestehen.
Auch dann, wenn das Finanzamt selbst den Grundsteuerwert festgelegt hat, ist es zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht ganz zu spät. Denn innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids über den Grundsteuerwert können Eigentümer Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einlegen – und auch dann noch eine Grundsteuererklärung einreichen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 30. Januar 2023, 19:30 Uhr