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Fahrradbörse in Bremen: Wie erkenne ich ein geklautes Fahrrad?
In Bremen wird viel Fahrrad gefahren. Doch wer ein gebrauchtes Rad kauft, sollte aufpassen, dass er kein Diebesgut erwirbt. Worauf Sie beim Kauf unbedingt achten sollten.
Viele Bremer nutzen das Rad im Alltag – für den Weg zur Arbeit, zur Schule oder am Wochenende in der Freizeit. Doch nicht alle Räder auf Bremens Straßen sind neu, viele werden auch gebraucht weiterverkauft, die Nachfrage ist groß. Regelmäßig findet beispielsweise auf der Bremer Bürgerweide eine Fahrradbörse mit mehr als 500 gebrauchten Rädern statt, das nächste Mal am Samstag, 20. April.
Hier können Privatpersonen, Tüftler, aber auch Händler ihre gebrauchten Räder abgeben und sie vom Team der Fahrradbörse verkaufen lassen. "Wir machen das schon seit 2011", sagt der Geschäftsführer Christoph Forsting, "zwischen März und November sind wir sechsmal in Bremen."
Gebrauchte Räder sind zwar günstig, aber man sollte beim Kauf darauf achten, nicht aus Versehen ein gestohlenes Rad zu kaufen. Der Geschäftsführer kann seine Kunden in dieser Hinsicht aber beruhigen: "Wir machen das seit über zehn Jahren, gestohlene Fahrräder sind uns bisher vielleicht zweimal untergekommen. Den Kaufpreis haben wir dem Käufer ersetzt", sagt er.
Was passiert, wenn man ein geklautes Fahrrad kauft?
Die Bremer Polizei macht darauf aufmerksam, dass der Kauf von geklauten Fahrrädern auch für ahnungslose Käufer Konsequenzen hat: "Man kann kein Eigentum an gestohlenen Sachen erwerben", sagt der Pressesprecher der Bremer Polizei, Nils Matthiesen, "daher sind Fahrrad und Kaufpreis weg! Von Amts wegen wird eine Anzeige wegen Hehlerei gegen Verkäufer und Käufer gefertigt."
Gestohlene Räder sind in der Stadt Bremen generell ein großes Problem. Im Jahr 2021 wurden 4.732 Fahrraddiebstähle registriert. Im Folgejahr waren es dann schon 5.266, im Jahr 2023 stieg die Zahl noch weiter auf 5.919 Fälle.
Im Land Bremen wurden 2021 5.287 Fahrräder geklaut, 2022 waren es 5.768 und 2023 dann 6.394 Räder insgesamt.
Wie Sie Ihr Fahrrad am besten sichern
Wie kann ich mich am besten davor schützen, ein geklautes Rad zu kaufen?
Matthiesen rät zur Vorsicht beim Kauf im Internet, Flohmarkt oder gar auf der Straße. Beim Gebrauchtfahrradkauf sollte man sich daher immer den Eigentumsnachweis in Form einer Quittung oder eines Kaufvertrages sowie den Ausweis des Verkäufers vorlegen lassen.
Wenn das Fahrrad offensichtlich viel zu günstig angeboten wird: Finger weg!
Nils Matthiesen, Pressesprecher der Bremer Polizei
Genauso machen es auch die Betreiber der Fahrradbörse. "Eine Garantie, dass die Räder nicht geklaut sind, können wir natürlich nicht geben", sagt Forsting. Allerdings muss jeder Verkäufer auf der Fahrradbörse einen Personalausweis vorlegen. "Das schreckt Diebe offenbar ab, weil wir so jeden zur Anzeige bringen können, der ein gestohlenes Rad bei uns verkauft", sagt der Geschäftsführer.
Außerdem erhält jeder Käufer bei der Fahrradbörse einen eigenen Kaufvertrag und einen Nachweis, dass das Rad bei der Börse erstanden wurde.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es noch, um gestohlene Räder zu erkennen?
Ein Kaufvertrag alleine reicht nicht immer aus, da er keine absolute Garantie darstellt, dass der Vertragspartner das Rad selbst käuflich erworben hat. Um selbst auf der sicheren Seite zu sein, sollte man daher zusätzlich auf die Registrierung des Fahrrads achten.
"Egal wie alt ein Fahrrad ist, bei der Registrierung geht es darum, die Daten der rechtmäßigen Eigentümer mit den Daten des Fahrrades in eine Datenbank aufzunehmen", sagt Matthiesen. Die aufgenommenen Daten werden dann bei der Polizei unter einer Nummer geführt, die auf einem Aufkleber am Fahrrad angebracht wird. Bei einer Kontrolle kann dann in wenigen Minuten überprüft werden, wem das Fahrrad gehört.
Dieben hilft es dabei nicht, den Aufkleber zu entfernen: "Auch wenn der Aufkleber nicht mehr am Fahrrad klebt, kann über die Rahmennummer oder andere einzigartige Merkmale, die bei der Registrierung aufgenommen wurden, der letzte Eigentümer benannt werden", sagt der Pressesprecher der Polizei. Bei einem Verkauf des Fahrrads kann man die Registrierung einfach löschen lassen und der Käufer kann das Rad neu registrieren. "Registrierte Fahrräder sind für Diebe und Diebinnen eher uninteressant, weil ein Diebstahl leicht nachgewiesen werden kann", sagt Matthiesen.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 3. März 2024, 19:30 Uhr