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Nach Brand an Riesenrad: Diese Auflagen macht Bremen Fahrgeschäften

Das Riesenrad und verschiedene Fahrgeschäfte mit Besuchern auf dem Bremer Freimarkt bei strahlendem Wetter.
Die Schaustellerinnen und Schausteller müssen diverse Auflagen erfüllen, um ihre Fahrgeschäfte auf dem Bremer Freimarkt zu betreiben (Archivbild). Bild: Radio Bremen | Inès Schumann

Der Brand eines Riesenrads aus Bremen auf einem Festival hat gezeigt, wie wichtig Sicherheitsauflagen sind. Wir erklären, wie Bremen den Betrieb regelt.

Flammen schlagen aus einer Gondel, Rauch steigt auf – das Feuer am Riesenrad eines Bremer Betreibers auf dem Highfield-Festival nahe Leipzig hat viele erschreckt. Betreiber Sascha Hanstein zeigte sich schockiert: "Seit Generationen betreibt meine Familie Riesenräder. So etwas ist noch nie passiert." Um derartige Vorfälle zu verhüten, gelten für den Betrieb fliegender Bauten – denn das sind Fahrgeschäfte rechtlich gesehen – strenge Auflagen, wie das Wirtschaftsressort auf Nachfrage von buten un binnen mitteilt.

Welche Vorgaben müssen Schaustellerinnen und Schausteller in Bremen für den Betrieb ihrer Fahrgeschäfte erfüllen?

Für jedes Fahrgeschäft gelten abhängig von Typ und Bauart unterschiedliche Auflagen. Diese sind in sogenannten Prüfbüchern festgehalten. Die Prüf- und Genehmigungsstellen erteilen diese Auflagen individuell für jedes Fahrgeschäft, das beispielsweise auf dem Freimarkt steht. Insgesamt können bis zu 100 Auflagen für den Betrieb erteilt werden, heißt es aus dem Wirtschaftsressort. Sie sind in drei Kategorien unterteilt: Betrieb, Herstellung und wiederkehrende Prüfung. Die Regelungen ergeben sich aus einer DIN-Norm sowie der Bremischen Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten.

Zusätzlich zu den technischen und sicherheitsrelevanten Auflagen müssen die Schausteller eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen.

Wie oft werden die Fahrgeschäfte vom TÜV geprüft?

Das kommt auf den Bau und die Ausführung des Fahrgeschäfts an. Ein Beispiel: Eine Achterbahn – offiziell schienengebundenes Hochfahrgeschäft genannt – oder ein Riesenrad mit mehr als 15 Gondeln wird in verschiedenen Intervallen, die zwischen einem und fünf Jahren liegen, überprüft. Die jeweiligen Prüffristen sind ebenfalls genau festgelegt und in einer Verwaltungsvorschrift aufgeführt, teilt das Wirtschaftsressort mit. Ein Riesenrad mit mehr als 15 Gondeln, wie das, was auf dem Festival gebrannt hat, muss beispielsweise alle zwei Jahre vom TÜV oder der Landesgewerbeanstalt (LGA) geprüft werden. Werden Mängel festgestellt, ordnet die Prüfstelle eine erneute Kontrolle an.

Welche Brandschutzauflagen müssen eingehalten werden?

Um Vorfälle wie auf dem Festival zu verhindern, sind laut Wirtschaftsressort genaue Brandschutzvorgaben in der Bremischen Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten festgelegt. Standsicherheit und Brandschutz zählen hier zu den allgemeinen Bauvorschriften. Darin ist beispielsweise geregelt, in welchen Bereichen ausschließlich schwer entflammbares Material genutzt werden darf oder welche Vorgaben Vorhänge und Dekorationen an Fahrgeschäften erfüllen müssen.

Riesenrad auf Festival in Flammen: Was war die Brandursache?

Bild: dpa

Autorin

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 19. August 2024, 19:30 Uhr