2 Jahre auf Bewährung: Weiteres Urteil im Elsflether Werft-Skandal
2 Jahre auf Bewährung: Weiteres Urteil im Elsflether Werft-Skandal
Angeklagt war der Geschäftsführer einer mit der Werft verbundenen Gesellschaft. Er wurde wegen Beihilfe zur Vorteilsgewährung, unerlaubten Bankgeschäften und Untreue verurteilt.
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der Verurteilte eine Geldstrafe von 10.000 Euro an die Landeskasse zahlen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
Der 36-jährige Angeklagte hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zwischen 2016 und 2017 war er an illegalen Geschäften beteiligt, darunter die Ausstellung eines Darlehens in Höhe von 400.000 Euro an einen Kostenprüfer der Marine. Das Darlehen war für ein Immobiliengeschäft. Zusammen mit den damaligen Vorständen der Elsflether Werft vergab er mehrfach Darlehen ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), was einem Bankgeschäft gleichkommt und nicht erlaubt ist.
Laut dem Vorsitzenden Richter geriet der Angeklagte durch eine persönliche Bekanntschaft in die kriminellen Machenschaften. Zwar habe er auf Anweisung anderer gehandelt, ihm hätte aber klar sein müssen, dass es sich um Straftaten handelte.
Ermittlungen seit 2018
Der Skandal um die Elsflether Werft, die für die Marine mehrere Schiffe, darunter das Marineschulschiff "Gorch Fock", instand setzen sollte, wird seit 2018 von Ermittlern durchleuchtet. Sie stießen auf ein Beziehungsgeflecht zwischen der Werft, Subunternehmern in der Region und der Marine. Es gab bereits mehrere Strafverfahren und Urteile in diesem Zusammenhang. Das Unternehmen meldete 2019 Insolvenz an und wurde an die Bremer Lürssen-Gruppe verkauft.
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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 11. Februar 2025, 16 Uhr