Ehemann von toter Ekaterina B. beteuert im Schlusswort seine Unschuld
Im Prozess um die getötete Ekaterina B. aus Bremerhaven hat auch der zweite Verteidiger einen Freispruch für den Ehemann gefordert. Der Angeklagte hatte danach das Wort.
Stundenlang verlas der angeklagte Ehemann der getöteten Ekaterina B. aus Bremerhaven am Montag vor dem Bremer Landgericht sein Schlusswort. Darin beteuerte der 47-Jährige erneut seine Unschuld und bezichtigte weiter seine eigene Mutter der Tat. Der Bremerhavener wies den Vorwurf zurück, seine 32 Jahre alte Frau ermordet zu haben. Laut Anklage soll er sie wegen einer bevorstehenden Trennung und für das alleinige Sorgerecht für die Tochter erwürgt und ihre Leiche anschließend zerstückelt haben.
Der Angeklagte berichtete sehr detailliert über das Familienleben mit der Tochter. Zwischendurch unterbrach ihn der Vorsitzende Richter. Es zähle nicht jeder Zoobesuch und jede Schmetterlingsjagd.
Verteidiger fordern Freispruch
Die beiden Verteidiger des Angeklagten hatten zuvor einen Freispruch gefordert. Es gebe keine Beweise, die Indizien reichten nicht aus.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten vergangene Woche auf Mord plädiert und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Sie sehen zudem eine besondere Schwere der Schuld, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen wäre. Für sie ist erwiesen, dass der Hafenarbeiter seine aus Russland stammende Ehefrau im Februar vergangenen Jahres erwürgt, ihre Leiche zerteilt und die Leichenteile in einem Koffer in einen Fluss geworfen hat.
Schlusswort noch nicht zu Ende
Das Urteil könnte im Mai oder im Juni gesprochen werden. Es wird erwartet, dass das Schlusswort des Angeklagten noch einige Zeit beanspruchen wird. Er wird es beim nächsten Verhandlungstag in der kommenden Woche fortsetzen.
Hier finden Sie die wichtigsten Entwicklungen zum Fall in einer Chronologie:
8. Mai 2023: Der erste der beiden Verteidiger des angeklagten Ehemannes hat in seinem Plädoyer einen Freispruch gefordert. Derweil wandte sich die Mutter des Mannes mit einem Brief ans Gericht.
2. Mai 2023: Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Ehemann. Dem schließen sich die Nebenkläger an.
20. April 2023: Die Plädoyers lassen nach wie vor auf sich warten. Der Angeklagte bringt 100 handgeschriebene Seiten mit Beweisanträgen an.
31. März 2023: Erneut bringt der Angeklagte weitere Punkte vor, fast alle werden abgelehnt. Plädoyers werden wieder nicht gehört.
28. März 2023: Der Angeklagte bringt dem Gericht 80 Punkte zur Berücksichtigung vor. Anders als erwartet kommt es noch zu keinen Plädoyers.
20. Februar 2023: Der Ehemann stellt sich den Fragen des Gerichts. Erstmals ist auch Ekaterinas Mutter im Saal.
15. und 16. Februar 2023: Der Ehemann sagt umfassend aus. Er schiebt die Tat auf seine Mutter.
8. Februar 2023: Ekaterinas Ehemann kündigt überraschend an, in der kommenden Woche vor Gericht aussagen zu wollen. Bisher hatte er zu den Vorwürfen geschwiegen.
3. Januar 2023: Erneut äußert ein Rechtsmediziner deutliche Zweifel an der Aussage der Schwiegermutter. Der angeklagte Ehemann bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.
28. Dezember 2022: Die Schwiegermutter wiederholt ihr Geständnis vor Gericht.
15. November 2022: Der Ehemann bleibt weiter in Untersuchungshaft. Die Verteidigung hatte nach dem Geständnis der Schwiegermutter der Getöteten einen Antrag auf Entlassung gestellt. Das Schwurgericht weist diesen zurück.
8. November 2022: Ein Rechtsmediziner äußert vor Gericht Zweifel am Geständnis der Schwiegermutter. Unter anderem würden Todeszeitpunkt und angeblicher Zeitpunkt der Zerteilung der Leiche nicht zu den Ergebnissen der Obduktion passe.
2. November 2022: Ekaterinas Schwiegermutter soll erneut vor Gericht aussagen. Sie verweigert aber die Aussage.
19. Oktober 2022: Laut Landgericht hat ein Zeuge der Polizei einen Beutel übergeben, der einen USB-Stick, ein Smartphone und Klamotten enthielt. Die Sachen gehörten offenbar Ekaterina B. Der Zeuge sagte aus, Ekaterinas Schwiegermutter habe ihm die Sachen geschenkt.
18. Oktober 2022: Die Polizei gibt bekannt, dass sie an der Geeste in Bremerhaven ein weiteres Leichenteil entdeckt hat. Die Schwiegermutter hatte im Prozess den Hinweis darauf gegeben.
12. Oktober 2022: Überraschende Wende: Ekaterinas Schwiegermutter gesteht die Tötung vor Gericht. Ins Gefängnis muss sie daraufhin aber nicht.
26. August 2022: Der Prozess gegen den Ehemann startet. Der 46-Jährige schweigt. Laut Anklage soll er seiner Frau Anfang Februar in Bremerhaven ein Beruhigungsmittel gegeben haben. Dann soll er sie getötet, die Leiche zerteilt und in Plastikfolien und Müllsäcke gepackt haben. Diese steckte er laut Anklage in einen Koffer, den er schließlich in die Weser warf.
3. August 2022: Das Gericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Ehemann von Ekaterina B. wegen Mordes zugelassen. Der Prozess soll Ende August vor dem Landgericht Bremen beginnen.
16. März 2022: Der Fall ist erneut Thema in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY". Die Polizei informiert über den aktuellen Ermittlungsstand.
3. März 2022: Der Ehemann schweigt. Polizei und THW suchen nach weiteren Beweisstücken.
2. März 2022: Nun herrscht traurige Gewissheit: Die Polizei gibt bekannt, dass die seit vier Wochen vermisste Ekaterina B. tot ist. Einen Tag zuvor war in Höhe des Sail-City-Hotels in Bremerhaven ein Koffer mit Leichenteilen angespült worden. Die Polizei nimmt den Ehemann der Toten fest.
23. Februar 2022: Die Polizei startet einen Suchaufruf in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY".
16. Februar 2022: Bisher blieb die Suche nach Ekaterina B. erfolglos. Nun hat die Polizei ein Foto veröffentlicht, das am Tag ihres Verschwindens aufgenommen wurde.
14. Februar 2022: Seit zehn Tagen wird die 32-jährige Ekaterina B. aus Bremerhaven-Wulsdorf vermisst. Die Polizei sucht nun öffentlich nach ihr.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 9. Mai 2023, 12 Uhr