Experten und Zeugin sollen im Mordprozess um Ekaterina B. aussagen
- Rechtsmediziner soll Geständnis der Mutter des Angeklagten beurteilen.
- Bekannte der Frau ist als Zeugin geladen.
- Sachverständiger soll Schuldfähigkeit von Angeklagtem einschätzen.
Im Mordprozess um die getötete Ekaterina B. aus Bremerhaven vor dem Landgericht Bremen wird am Dienstag die Aussage einer Zeugin erwartet. Eine Bekannte der Mutter des angeklagten Ehemanns soll helfen einzuschätzen, wie das Verhältnis der Frau zu ihrer Schwiegertochter war und ob sie in der Lage wäre, eine solche Tat zu begehen. Außerdem soll der Rechtsmediziner die Aussage der Schwiegermutter von Ekaterina B. vom vorherigen Verhandlungstag beurteilen. Ein psychiatrischer Sachverständiger soll zudem die Schuldfähigkeit des angeklagten Ehemannes beurteilen.
Die Mutter des Angeklagten hatte sich bei ihrer ersten Befragung im Zeugenstand Mitte Oktober überraschend selbst als Täterin bezeichnet und war Ende Dezember dabei geblieben. Ob ihr das Gericht Glauben schenkt, blieb bisher unklar. Angeklagt wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen ist ihr 46 Jahre alter Sohn. Die sterblichen Überreste seiner 32-jährigen Ehefrau waren Anfang März am Weserufer in Bremerhaven gefunden worden. Zuvor hatten Einsatzkräfte wochenlang nach der vermissten Frau gesucht. Der Angeklagte selbst schweigt zu den Vorwürfen.
Laut Anklage soll der 46-Jährige seine Ehefrau Anfang Februar erdrosselt, die Leiche zerteilt und in Plastikfolien und Müllsäcke gepackt haben. Die Säcke steckte er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft in einen großen Reisekoffer, den er mit dem Auto transportierte und schließlich in einen Fluss warf.
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Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 3. Januar 2023, 6 Uhr