Diese 6 Fakten müssen Sie zur Bundestagswahl heute in Bremen kennen
Die Bundestagswahl läuft in der Pandemie etwas anders ab als gewohnt. Was Sie im Wahllokal erwartet und auf was Sie achten sollten, kurz und kompakt in der Übersicht.
1 Die Wahlbenachrichtigung
Jeder und jede Wahlberechtigte hat mit der Post eine Wahlbenachrichtigung bekommen. Sollte diese nicht vorliegen, kann das nächste Wahlamt helfen. In Bremen ist es unter der Telefonnummer 0421-361 88 888 zu erreichen, in Bremerhaven unter 0471-590 4040.
Diese Wahlbenachrichtigung sollten Sie mit ins Wahllokal mitbringen. Außerdem müssen Sie sich im Zweifel ausweisen können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass. Kann die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden, kann das entsprechende Wahllokal über den Personalausweis die Wahlberechtigung aber auch im Wählerverzeichnis nachschauen.
2 Das Wahllokal
Wo Sie Ihre Stimme abgeben können, steht für den Wahlkreis 54 oben rechts auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, für den Wahlkreis 55 ganz unten. Damit die Wahlberechtigten heute auch wirklich den richtigen Weg zum Wahllokal einschlagen, bietet das Wahlamt Bremen den "Wahllokalfinder" an. Über die Wohnanschrift findet man dort die Adresse des Wahllokals und kann sich sogar die Route dorthin anzeigen lassen. Die Wahlräume sind heute alle bis 18 Uhr geöffnet. 97 Prozent der Wahllokale im Land Bremen sind barrierefrei.
Beim Betreten des Wahllokals ist auch zu bedenken: Dort sind weder politische Symbole erwünscht (auch nicht auf der Kleidung), noch ist das Wahllokal selbst der richtige Ort für angeregte politische Diskussionen. Wahlwerbung ist auch im unmittelbaren Umfeld des Wahllokals am Wahltag verboten.
Alle Wählerinnen und Wähler müssen mit Warteschlangen rechnen. Zwar geht die Landeswahlleitung davon aus, dass mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten per Briefwahl abstimmt und sich der Ansturm heute in Grenzen hält. Weil wegen der Hygienregeln aber weniger Menschen gleichzeitig ins Wahllokal dürfen, kann es vor dem Eingang zu Warteschlangen kommen.
3 Hygieneregeln
Jedes Wahllokal hat ein Hygienekonzept und ist beispielsweise mit Spuckschutzwänden ausgestattet. Zum Desinfizieren der Hände stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Zutritt zum Wahllokal haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Und zwar egal, ob geimpft oder ungeimpft. Auch ein Test ist nicht nötig. Es gilt also nicht die 3G-Regel: Aber die üblichen Hygieneregeln müssen eingehalten werden:
- Maske ist Pflicht – und zwar das Tragen einer medizinischen Maske oder eine FFP2-Maske.
- Abstand von mindestens 1,5 Metern muss eingehalten werden..
Das gilt auch für die Wahlhelferinnen und -helfer. Wer sich an diese Minimalvorgaben nicht hält beziehungsweise kein entsprechendes Attest vorweisen kann, muss draußen bleiben und nimmt sich damit selbst sein Wahlrecht. Ein Merkblatt zu den Regeln wurden mit der Wahlbenachrichtigung verschickt.
4 Die Wahlkabine
Es gibt keine zeitliche Begrenzung für den eigentlichen Wahlvorgang in der Wahlkabine. Wohl aber einige andere Vorgaben: Allen voran die, dass die Wahlkabine nur alleine betreten werden darf, außer es wird aufgrund einer Beeinträchtigung eine Begleitperson benötigt, um den Wahlzettel auszufüllen. In Zweifelsfällen entscheidet der Wahlvorsteher, ob Hilfe zulässig ist. Bei der Bundestagswahl können Blinde und Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen auch eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Zur Orientierung sind alle Stimmzettel in der rechten oberen Ecke abgeschnitten.
Diese Punkte sollten Sie in der Kabine beherzigen:
- In der Wahlkabine darf nicht gefilmt und fotografiert werden. Auch Selfies sind verboten..
- Mögliche Postings in sozialen Netzwerken können später bei der Staatsanwaltschaft landen..
- Telefonieren ist nicht ausdrücklich verboten, darf der Wahlvorstand aber unterbinden..
- Kinder dürfen in der Regel nicht mit in die Kabine..
5 Der Stimmzettel
Der Stimmzettel wird ausgehändigt, sobald man sich im Wahllokal mit der Wahlbenachrichtigung und gegebenenfalls mit einem Ausweis ausgewiesen hat und die Daten mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen wurden.
Man hat zwei Stimmen, eine pro Spalte. Die Wahl erfolgt über eine deutliche Markierung für die Erst- und für die Zweitstimme. Das sind in der Regel Kreuze, können aber auch Häkchen sein. Der Stimmzettel darf nicht weiter beschriftet oder bemalt werden, um ihn nicht ungültig zu machen. Man kann einen eigenen Stift verwenden, so es kein Bleistift ist.
Vor dem Verlassen der Kabine muss der Stimmzettel so gefaltet sein, dass nicht zu erkennen ist, wo die Kreuze gesetzt wurden.
Anschließend wird der Stimmzettel in Gegenwart der Wahlhelfer in die Urne geworfen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Nach Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal landen diese später zentral bei der Landeswahlleitung, um dort für mögliche Einsprüche noch verfügbar zu sein.
6 Das Wahlergebnis
Die Auszählung der Stimmen findet direkt in den Wahllokalen statt. Nur die Briefwahlunterlagen werden zentral gezählt.
Abseits der bundesweiten und regionalen Prognosen und Hochrechnungen, die im Laufe des Abends veröffentlicht werden, gibt der Bundeswahlleiter in der Regel am Folgetag das Wahlergebnis bekannt. Dazu gehören auch die Verteilung der Sitze auf die Parteien, gegliedert nach Ländern sowie die im Wahlgebiet gewählten Bewerber. Spätestens am 26. Oktober (30 Tage nach der Wahl) findet die konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages statt. Einsprüche sind dann noch bis zum 26. November möglich.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 18. September 2021, 19:30 Uhr