Bremen schränkt Tierversuche an Uni und Hochschulen deutlich ein

Weniger Tierversuche: Opposition sieht Wissenschaftsfreiheit in Gefahr

Bild: Radio Bremen
  • Koalitionsfraktionen stimmen für neues Hochschulgesetz.
  • Tierversuche im Studium sind nur noch in begründeten Fällen möglich.
  • CDU, Universität und Hochschule üben Kritik .

Die Bremische Bürgerschaft hat das Hochschulgesetz reformiert. Dadurch werden unter anderem Tierversuche im Studium – etwa an Labor-Ratten oder Affen – strenger reglementiert. Während die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und Linke für das Gesetz stimmten, lehnte die CDU es ab. Die FDP wiederum enthielt sich.

"Mehr Tierschutz" ist das erklärte Ziel von Rot-Grün-Rot. So steht es im Koalitionsvertrag. Weil ein generelles Verbot für Tierversuche an den Hochschulen aber nicht mit Bundesrecht vereinbar ist, gibt es in Bremen nun eine andere Hürde. In Zukunft sind die Versuche im Studium nur in begründeten Fällen möglich, sagt Linken-Politikerin Miriam Strunge: "Tierversuche in der Lehre sind jetzt deutlich stärker begründungspflichtig. Sie sind aber weiterhin möglich, sofern es keine alternativen Methoden gibt", so Strunge in der Bürgerschaft.

Ich erwarte von Hochschullehrerinnen, dass sie darlegen können, warum es zu einem bestimmten Tierversuch eben keine alternative Lernmethode geben kann. Das ist nicht zu viel verlangt.

Linken-Politikerin Miriam Strunge

Kritik von Hochschule und Universität

Kritik daran gibt es nicht nur von der Opposition: Auch der Bremer Hochschule und der Universität geht das Gesetz zu weit. Sie sehen die Autonomie der Forschung in Gefahr. Die Uni will nun juristische Schritte gegen die strengeren Regeln prüfen, weil sie dem Bundesgesetz widersprechen könnten. "Wenn die Autonomie der Hochschulen auf diesem Gebiet gefährdet und die Wissenschaftsfreiheit eingegrenzt wird, wird das bundesweit gesehen", sagte Rektorin Jutta Günther zu buten un binnen. Das Gesetz bedeute demnach eine Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen im Land Bremen.

Mit der Gesetzesreform wird für die Hochschulen außerdem der Klimaschutz verpflichtend. Sie sollen ihre Emissionen senken und weniger Ressourcen verbrauchen. Die Forderung der FDP, die sogenannte Zivilklausel an den Hochschulen abzuschaffen, lehnte die Bürgerschaft ab. Die Zivilklausel besagt, dass sich Hochschulen nicht an Forschungen beteiligen, die einen militärischen Nutzen haben.

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  • Portrait von Pascal Faltermann
    Pascal Faltermann Autor

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 23. Februar 2023, 19:30 Uhr