Bremer Senat kündigt neuen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr an
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach müssen Gelder, die aufgrund einer erklärten Notlage aufgenommen wurden, im selben Jahr ausgegeben werden.
Eine Verwendung der entsprechenden Gelder in folgenden Jahren ist laut dem Urteil ausgeschlossen. Das könnte auch den aktuellen Nachtragshaushalt des Landes Bremen betreffen. Den hatte der Senat mit der Klimakrise in Verbindung mit dem Ukraine-Krieg und der Energiekrise begründet. Zur Bekämpfung der Krisen stellte die Koalition drei Milliarden Euro über Kredite bis 2027 bereit. Dafür wurde die Schuldenbremse ausgesetzt.
Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert. Sie schreibt in der Regel einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung vor. Doch bei Naturkatastrophen oder anderen Notsituationen kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden. Allerdings nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nur für das jeweils laufende Jahr.
CDU hatte gegen Nachtragshaushalt geklagt
Weil das Krisen-Paket von SPD, Grünen und Linken aber bis 2027 läuft, könnte es gegen die Schuldenbremse verstoßen. Dieser Ansicht ist auch die Bremer CDU. Sie hat deswegen am Staatsgerichtshof eine Klage gegen den aktuellen Nachtragshaushalt eingereicht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gilt zwar nur für den Etat des Bundes, Rot-Grün-Rot möchte aber vermeiden, dass der Bremer Nachtragshaushalt ähnlich bewertet wird. Deswegen soll er nun neu gefasst werden.
Er soll laut Senat in die Dezember-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft zur Abstimmung eingebracht werden. Das Nachtragshaushaltsgesetz muss noch vor Ende des Jahres in zweiter Lesung beschlossen werden und in Kraft treten.
Dieses Thema im Programm: Buten un binnen, 28. November 2023, 19:30 Uhr