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Parken in Bremen: Was Unternehmen und Anwohner beachten müssen

Streit um parkende Leihwagen einer Autovermietung in Bremen

Bild: dpa | Jens Kalaene

Viele Autofahrer nutzen Parkplätze im öffentlichen Raum, manche sogar als Dauerparker. Doch auch Gewerbetreibende stellen dort ihre Wagen ab. Diese Regeln sollten Sie kennen.

In Bremen-Findorff gibt es Zoff. Dass in der Ansbacher Straße ein Leihwagen-Anbieter seine Autos im öffentlichen Raum abstellt, sorgt bei den Anwohnern für Unmut. Denn Parkplätze sind in der Gegend ohnehin bereits Mangelware, die Mietwagen verschärfen das Platz-Problem noch.

Doch dürfen Unternehmen ihre Firmenwagen überhaupt auf öffentlichen Straßen abstellen? Und wie lange ist das Parken überhaupt erlaubt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Dürfen Unternehmen und Firmen, die auf Autos angewiesen sind, für ihre Wagen ebenfalls den öffentlichen Raum nutzen?

Ja, dürfen sie. Denn einen Unterschied, ob öffentliche Parkplätze für private oder gewerbliche Zwecke genutzt werden, macht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht. Dass etwa ein Leihwagen-Anbieter seine Wagen in einem Wohngebiet abstellt, ist sein gutes Recht. Nach Ansicht von Verkehrsexperte Carsten-Wilm Müller habe das Abstellen der Autos jedoch eine Grenze – und zwar mit Blick auf die Zumutbarkeit.

Unbegrenzt viele Pkw abzustellen, ist nicht verboten, kann aber bei Gericht durchaus zu anderen Urteilen führen.

Verkehrsexperte Carsten-Wilm Müller

Einschränkungen gibt es zudem – wenn auch nur teilweise – für Lkw: Wiegt das Fahrzeug weniger als 7,5 Tonnen, ist das Parken auf öffentlichen Straßen erlaubt. Ist der Lkw aber schwerer, darf er sowohl zwischen 22 Uhr und 6 Uhr als auch an Sonntagen und Feiertagen nicht in Wohngebieten abgestellt werden.

Müssen Gewerbetreibende eigene Parkplätze anbieten?

Ja, wenn jemand ein Gewerbe hat, muss er auch Parkplätze stellen. Wie viele das sind, hängt von der Größe des Geschäfts oder Betriebs ab. "Das entscheidet aber jede Kommune selbst", erklärt Verkehrsexperte Müller. In Bremen ist dies im Ortsgesetz geregelt.

Ladenbesitzer müssen demnach beispielsweise einen Stellplatz je 40 Quadratmeter ihrer Verkaufsnutzfläche anbieten. Verkauft also ein Geschäft seine Waren auf einer Fläche von 200 Quadratmetern, müssen fünf Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Bei Gaststätten hingegen variiert die Fläche je Stellplatz zwischen neun und 15 Quadratmetern.

Wie lange dürfen Autofahrer ihren Wagen im öffentlichen Raum parken?

Im Grunde genommen so lange, wie man möchte. Vorausgesetzt, die in der StVO genannten Bedingungen sind erfüllt: "Solange das Auto angemeldet ist und TÜV hat, kann man es unbegrenzt stehen lassen", sagt Verkehrsexperte Müller.

Wer also in Urlaub fliegt und sein Auto nicht am Flughafen parken will, darf seinen Wagen somit auch in Wohngebieten abstellen. Für Menschen, die dort leben, mag das ein Ärgernis sein, aber: "Der Straßenraum gehört nicht den Anwohnern", betont Müller.

Der ADAC rät jedoch, alle drei Tage nach dem Fahrzeug zu sehen. "So bleibt genug Zeit, auf beispielsweise mobile Halteverbotsschilder zu reagieren und ein Abschleppen zu verhindern", sagt der Bremer ADAC-Sprecher Nils Linge.

Wie lange dürfen Wohnmobile oder Pkw-Anhänger an ein und derselben Stelle stehen?

Autos und Lieferwagen parken auf einem Parkstreifen.
Anhänger dürfen höchstens zwei Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz stehen. Bild: Radio Bremen | Rebecca Küsters

Genau wie Autos können auch Wohnmobile ohne Zeitlimit auf öffentlichen Parkplätzen oder in Straßen abgestellt werden. Denn: "Wohnmobile gelten als Pkw", erklärt Müller. Bei Anhängern ohne sogenanntes Zugfahrzeug sieht es anders aus: "Die muss man nach zwei Wochen woanders hinbringen", so der Verkehrsexperte.

Gleiches gilt für Wohnwagenanhänger. Auch die dürfen etwa am Straßenrand abgestellt werden, müssen aber nach 14 Tagen bewegt werden. Für schwere Anhänger mit einem Gewicht von über zwei Tonnen gibt es jedoch weitere Einschränkungen. "In Wohngebieten darf beispielsweise in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden", betont ADAC-Sprecher Linge.

Ab wann werden dauerparkende Pkws – auch als "Schrottautos" bekannt – abgeschleppt?

Wie erwähnt, darf ein Auto unbegrenzt lang im öffentlichen Raum geparkt werden. Und das unabhängig davon, wie verwahrlost oder schrottreif der Wagen ist. "Wenn das Auto angemeldet ist und TÜV hat, kann es da auch mit platten Reifen stehen", sagt Verkehrsexperte Müller. Anders sieht es aus, wenn der Pkw kein Nummernschild hat oder sein Kennzeichen abgelaufen ist. Solche "Autowracks" im öffentlichen Raum zu parken, ist nicht erlaubt.

Wo kann ich ein unerlaubt parkendes "Schrottauto" melden?

"In dem Fall sollte man beim Ordnungsamt vorsprechen", rät Müller. Die dortigen Mitarbeiter können dann veranlassen, das Auto abzuschleppen und es zu entsorgen. Die Kosten trägt dann der Halter des Fahrzeugs – vorausgesetzt, das Amt macht diesen ausfindig. "Wenn nicht herauszubekommen ist, wem das Auto gehört, geht das zu Lasten der Allgemeinheit", betont Müller. Anders ausgedrückt: Der Steuerzahler kommt für die Kosten auf.

Ein roter Kleinwagen im Schrottzustand am Straßenrand.
Schrottautos können beim Ordnungsamt gemeldet werden. Bild: dpa | Bildagentur-online/Joko

Darf ich andere bewegliche Gegenstände – etwa Blumenkübel oder Basketballkörbe – im öffentlichen Raum aufstellen?

Gegenstände in Straßen aufzustellen, ist grundsätzlich verboten. Wer etwa vor Umzügen einen Parkplatz mit Mülltonnen freihält, verstößt im Grunde genommen gegen die StVO. "Stühle auf der Straße werden aber normalerweise geduldet, wenn es kurzfristig – also ein bis zwei Tage vorher – und nicht störend ist", sagt Müller.

In gewissen Fällen kann man aber eine Sonderzulassung bekommen, beispielsweise wenn Restaurantbesitzer Tische auf Gehwege stellen oder Anwohner mit Blumentöpfen ihre Straße verschönern wollen.

Das Spielen auf der Straße ist ebenfalls verboten. Das gilt auch für Radwege oder Nebenstraßen, die nur selten befahren werden. Einen Basketballkorb oder Fußballtore aufzustellen, ist somit ebenfalls nicht gestattet.

Anders sieht es in sogenannten verkehrsberuhigten Bereichen – fälschlicherweise auch als Spielstraßen bekannt – aus. "Autos haben dort keinen Vorrang", sagt Müller. Fußball und Basketball spielen ist in solchen Straßen erlaubt, auch mit Toren und Körben. Autos muss man jedoch vorbeilassen, die Fahrbahn darf also nicht blockiert werden.

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 4. Februar 2025, 19:30 Uhr