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Hygieneverstöße in Bremer Gastronomie: Darauf sollten Sie achten

Schimmel, Dreck und Mäuse: Hygienemängel in der Bremer Gastronomie

Bild: dpa | mpi04/MediaPunch

Hygieneverstöße in der Gastronomie werden in schweren Fällen von den Behörden veröffentlicht. Auf einige Verstöße können Verbraucher jedoch auch selbst achten.

Wer gerne auswärts essen gehen möchte, findet in Bremen viele Restaurants und Imbisse. Verbraucher können sich aber oft nicht sicher sein, ob dort die Hygienestandards eingehalten werden. Im Jahr 2022 wurden mehr als 2.000 Restaurants, Kneipen und Gaststätten im Land Bremen von der Lebensmittelüberwachung stichprobenartig kontrolliert.

In 600 der Läden wurden Mängel in der Lebensmittelsicherheit festgestellt. Besonders schwerwiegende Verstöße werden veröffentlicht und sind auf der Seite der Lebensmittelsicherheit für ein halbes Jahr einsehbar.

Wer auch auf weniger schwerwiegende Verstöße achten möchte oder nicht vor jedem Restaurantbesuch die Liste einsehen will, sollte sich den Betrieb genau anschauen: "Die häufigsten Verstöße gegen Hygienestandards sind Reinigungs- und Kennzeichnungsmängel", sagt die Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Kristin Viezens.

Woran kann ich Hygieneverstöße selbst erkennen?

"Wenn die sanitären Einrichtungen sich in einem unsauberen Zustand befinden, Seifenspender und Handtücher fehlen, ist dies in der Regel kein gutes Zeichen", sagt Viezens.

Wenn schmutzige Reinigungsutensilien zum Einsatz kommen, kann dies zu keinem guten Ergebnis führen.

Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit

Die Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Bremen, Nathalie Rübsteck weist allerdings daraufhin, dass man aus dem Verkaufsraum keine direkten Rückschlüsse auf die Hygiene in der Küche ziehen kann: "Es gibt zwar gewisse Anzeichen für Hygieneverstöße, die man im Gastraum, an der Theke oder in der Toilette sehen kann", sagt sie, "aber wenn der Gastraum nicht so sauber ist, heißt das noch nicht, dass die Küche dreckig ist und andersherum."

Bei welchen Lebensmitteln muss ich besonders aufpassen?

Besondere Vorsicht ist bei bestimmten Lebensmitteln geboten: "Leicht verderbliche Lebensmittel wie zum Beispiel Sushi, Fisch, Fleisch, zerkleinertes Obst und Gemüse sind besonders empfindlich", sagt Viezens. "Besonders bei Eierspeisen muss man aufpassen, Salmonellen sind in Deutschland immer wieder Thema", sagt Rübsteck. "Aber auch hier gilt, dass man nicht gucken gehen kann, man muss sich auf sein Gefühl verlassen, für alles weitere ist die Lebensmittelkontrolle zuständig", sagt sie.

Wie sorgt die Stadt für die Lebensmittelsicherheit?

Eine Waschbecken wird geputzt
Eine gute Reinigung der sanitären Einrichtungen ist wichtig für die Hygiene des jeweiligen Betriebs. Bild: dpa | Christin Klose

"Zunächst einmal besteht für jeden Lebensmittelunternehmer die gesetzliche Verpflichtung, sich bei der örtlich zuständigen Lebensmittelbehörde registrieren zu lassen", sagt Viezens. Dabei müssen unter anderem Angaben über die Produkte und die Betriebsräume gemacht werden. "Aufgabe der zuständigen Behörde ist es, diese Lebensmittelunternehmen zu überwachen, dazu gehört zum einen die Betriebskontrolle und zum anderen die Probennahme", sagt Viezens.

Nach einer ersten Kontrolle wird eine Kontrollfrequenz für den Betrieb festgelegt. Diese hängt von dem Verhalten des Unternehmers, der Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und dem Hygienemanagement des Betriebes ab. Bei hohem Risiko können die Kontrollen wöchentlich erfolgen, bei geringem Risiko können zwischen den Kontrollen bis zu drei Jahre liegen.

Wie laufen die Kontrollen der Behörde ab?

Die Kontrollen werden ohne Vorankündigung durchgeführt, dabei werden Grundstücke, Betriebsräume und Transportmittel sowie die Geschäftsräume während der Öffnungszeiten untersucht. "Das Kontrollpersonal bewertet die vorgefundenen Mängel und berücksichtigt dabei, wie stark Lebensmittel durch den festgestellten Mangel beeinträchtigt werden können und ob die dort hergestellten Lebensmittel noch sicher sind", sagt Viezens.

Wenn es Mängel gibt, werden diese dokumentiert und Maßnahmen angeordnet. Dabei wird die Schwere des Verstoßes festgehalten, die Anzahl der Mängel festgehalten und festgestellt, ob Schritte unternommen wurden, um die Mängel zu beheben und ob die Mängel bereits länger bestehen.

Werden die Mängel nicht behoben, droht dem Unternehmer ein Zwangsgeld, falls er weiterhin nichts dagegen tut. Wenn ein Bußgeld in Höhe von mehr als 350 Euro fällig wäre, wie beispielsweise bei Schädlingsbefall, ist die Behörde verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren.

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Autor

  • Lukas Scharfenberger

Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 21. April 2024, 19:30 Uhr