Bremen-Fonds aufgelöst: Bürgerschaft streitet über Nachtragshaushalt
Es geht um mehr als 360 Millionen Euro, die auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden müssen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) hat der Bremischen Bürgerschaft den zweiten Nachtragshaushalt für dieses Jahr vorgelegt. Damit werde er jetzt auf ein rechtssicheres Fundament gestellt, sagte Fecker. Denn Schulden auf Vorrat mit einer Notlage zu begründen, hat das Verfassungsgericht für unzulässig erklärt.
Das habe man falsch eingeschätzt, räumte Fecker ein. Der sogenannte Bremen-Fonds wird aufgelöst. 362 Millionen, die in diesem Jahr ausgegeben wurden, um die Folgen von Corona, Ukraine-Krieg und Energiekostenexplosion abzufedern, müssen als Kredite in den regulären Haushalt umgebucht werden.
Wir haben das in der praktischen Umsetzung von Notlagenfinanzierung falsch eingeschätzt. Das ist in der Rückschau bedauerlich. Und das muss man auch so eingestehen.
Finanzsenator Björn Fecker
Scharfe Kritik der CDU
Der CDU-Haushaltsexperte Jens Eckhoff nannte das Karlsruher Urteil erwartbar. Und warf dem Senat vor, mit den Mitteln aus dem Bremen-Fonds vor allem Regelaufgaben finanziert zu haben. Eckhoff warnte davor, die strengen Vorgaben der Schuldenbremse für Investitionen zu lockern, wie es SPD und Grüne fordern. Denn der rot-grün-rote Senat werde damit nur Klientelpolitik finanzieren.
Sie wollen Neuverschuldung gar nicht für Investitionen, sondern für Ihre Klientelpolitik einsetzen. Sie schmeißen das Geld nur zum Fenster raus.
Der CDU-Haushaltsexperte Jens Eckhoff
Der Nachtragshaushalt muss noch bis zum Jahresende endgültig beschlossen werden. Deshalb wird es kommende Woche noch eine Sondersitzung der Bürgerschaft geben.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 14. Dezember 2023, 12 Uhr