Aus Sicht des finanzpolitischen Sprechers der CDU, Jens Eckhoff, herrscht keine Einsicht beim Senat. Er bleibe bei seinem Schuldenkurs. Den im Nachtragshaushalt enthaltenen Klimafonds wollte der Senat eigentlich bis 2027 strecken, also über mehrere Jahre. Zumindest im Bund hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis als verfassungswidrig eingestuft. Auch deshalb will die CDU-Fraktion an ihrer im August eingereicht Klage festhalten, so Eckhoff.
Klimanotlage ausreichend für Aussetzen der Schuldenbremse?
Es bleibe weiterhin zu klären, ob beispielsweise eine Klimanotlage tatsächlich eine Aussetzung der Schuldenbremse rechtfertige. Ist das nicht der Fall, könnte auch ein neuer Entwurf der Landesregierung als verfassungswidrig gelten, mahnt die CDU.
Der Senat hat gestern entschieden, den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr neu aufzustellen. Über eine neue Version soll laut Finanzressort bereits im Dezember in der Bürgerschaft abgestimmt werden.