Bremens Frauenbeauftragte will Abtreibungsverbot aus Gesetz streichen

Bremens Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm spricht in ein Mikrofon

Bremens Frauenbeauftragte will Abtreibungsverbot aus Gesetz streichen

Bild: dpa | Karsten Klama

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland zwar strafbar, bleiben meist aber ohne Strafe. Bettina Wilhelm setzt sich dafür ein, Paragraf 218 endgültig zu kippen.

Bremens Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm geht weiter gegen den Paragrafen 218 vor. Zum internationalen Tag der sicheren Abtreibung (28. September) erneuerte sie ihre Forderung, ihn aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Wilhelm verwies darauf, dass es in Bremen und Bremerhaven immer noch zu wenig Ärzte gibt, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Im vergangenen Jahr gab es im Land Bremen etwa 2.400 Schwangerschaftsabbrüche.

Der umstrittene Paragraf 218 verankert Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch, das heißt, sie sind strafbar. Abtreibungen bleiben in Deutschland in bestimmten Situationen und unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei. Dazu gehört, dass die betroffene Frau den sogenannten Beratungsregeln folgt, also sich in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt. Auch muss der Abbruch spätestens zwölf Wochen nach der Befruchtung erfolgen.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 28. September, 6 Uhr