Baby bei Geburt gestorben: Urteil im Prozess gegen Hebamme erwartet
- Hebamme muss sich wegen Totschlags verantworten.
- Sie hatte eine dramatische Hausgeburt betreut.
- Das Kind starb bei der Geburt.
Am Landgericht Verden werden die Plädoyers und das Urteil im Prozess um den Tod eines ungeborenen Säuglings im Kreis Diepholz erwartet. Wegen Totschlags muss sich die Hebamme, die die dramatische Hausgeburt betreut hatte, verantworten.
Die Hebamme habe bei der komplizierten Geburt in Siedenburg so ziemlich alles falsch gemacht, hatte der medizinische Sachverständige vor Gericht gesagt: Die Hebamme hätte die Hausgeburt bei der damals übergewichtigen 40 Jahre alten Schwangeren mit Herzproblemen nicht übernehmen dürfen.
Sachverständiger: Kind hätte überleben können
So kam das Kind dann nach der mehrtägigen Geburt tot im Krankenhaus in Vechta zu Welt. Aber der Säugling hätte gerettet werden können, wenn die Hebamme die Frau früher in ein Krankenhaus hätte, sagte der Sachverständige. Dafür käme eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung in Frage, hatte der Vorsitzende Richter am letzten Verhandlungstag gesagt.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 29. November 2022, 7 Uhr