Bremer Gericht verhandelt heute über aufgesetztes Parken auf Fußwegen
- Oberverwaltungsgericht Bremen muss entscheiden, ob Autos auf Gehwegen parken dürfen.
- Parken auf Fußwegen ist in vielen deutschen Städten üblich.
- In Bremen könnten 20.000 Autos von der Entscheidung betroffen sein .
Das Bremer Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich am Vormittag mit dem sogenannten aufgesetzten Parken in Wohnstraßen. Wer dort mit zwei Rädern auf dem Gehweg steht, behindert häufig Fußgänger, Rettungskräfte und die Müllabfuhr. Fünf Anwohnerinnen und Anwohner aus den Ortsteilen Findorff, Ostertor und Steintor sowie der Neustadt klagen, damit die Fußwege vor ihren Haustüren keine Parkplätze mehr sind. "Wenn es sein muss, ziehen wir bis vor's Bundesverfassungsgericht", sagt einer der Kläger.
Die Klage ist jetzt in der zweiten Instanz. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Verkehrsbehörde verpflichtet, gegen das aufgesetzte Parken in den betroffenen Straßen vorzugehen. Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) und Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatten Berufung eingelegt. Einfach nur Strafzettel zu verteilen, löse das Problem nicht, sagte zum Beispiel Innensenator Mäurer.
FDP kritisiert Senat wegen Parkplatzproblemen
Gibt das Oberverwaltungsgericht den Klägern recht, könnte das weitreichende Folgen haben. Denn das Parken auf Fußwegen ist bundesweit in vielen Städten üblich. Allein in Bremen könnten gut 20.000 Fahrzeuge betroffen sein, schätzt die Verkehrsbehörde. Wann das Oberverwaltungsgericht entscheidet, ist noch unklar.
Die Bremer FDP fordert unterdessen mehr Quartiersgaragen, um die Platz-Probleme in Wohnstraßen in den Griff zu bekommen. Der Chef der Bremer Liberalen, Thore Schäck, kritisierte auf Bremen Zwei den rot-grün-roten Senat. Der habe immer wieder den Bau solcher Garagen und damit zusätzliche Parkplätze angekündigt. Passiert ist Schäcks Ansicht nach bislang jedoch nichts.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Morgen, 13. Dezember 2022, 7:10 Uhr