Fragen & Antworten
Was ist erlaubt, was nicht? Die Regeln in Bremens Waffenverbotszonen
Nach dem Anschlag in Solingen hat die Debatte um innere Sicherheit Fahrt aufgenommen. Wir beantworten Fragen unser Userinnen und User, wie die Dinge aktuell geregelt sind.
Nach dem Messeranschlag in Solingen von vergangenem Freitag wird die Forderung nach mehr Waffen- und Messerverbotszonen laut: Unter anderem ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, Waffen- und Messerverbotszonen sollten durch die Behörden vor Ort verhängt werden, wenn an bestimmten Orten Gewalttaten zu befürchten seien. In Bremen gibt es bisher Waffenverbotszonen rund um den Bremer Hauptbahnhof und im Viertel, eine weitere plant die Innenbehörde in Bremen-Gröpelingen rund um den Hans-Koschnick-Platz.
Welche Regelungen in diesen Zonen genau gelten, ist aber nicht allen ganz klar – das geht aus vielen Kommentaren in den Sozialen Netzwerken hervor. Wir beantworten Fragen, die unter den Postings von buten un binnen oft gestellt wurden.
Wer darf was für Waffen mit sich führen – unabhängig von der Waffenverbotszone?
Der Umgang mit Waffen ist im bundesweit geltenden Waffengesetz geregelt. Diese Regelungen sind im internationalen Vergleich relativ streng, sodass Privatmenschen nur in seltenen Fällen eine Waffe in der Öffentlichkeit mit sich führen dürfen. Infrage kommen dafür nur Personen über 18, die als waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet gelten, zudem über das Waffenrecht Bescheid wissen und nachweisen können, dass sie ein "persönliches Bedürfnis an der Waffe und dem Umgang damit" haben – etwa weil sie Jäger, Sportschützen oder Waffenhändler sind. Unter anderem Menschen, die vorbestraft, Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei, alkoholabhängig oder selbst- oder fremdgefährdend sind, fallen so schon einmal raus. Wer allerdings die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann einen Waffenschein beantragen – in Bremen läuft das über das Ordnungsamt.
Doch auch mit Waffenschein dürfen nicht alle Waffen getragen werden: Gesetzlich verboten sind eine Reihe von Waffen, unter anderem vollautomatische Schusswaffen, Waffen mit großen Magazinen, Schusswaffen mit Nachtsichtgeräten oder Zielscheinwerfern, daneben aber auch Schlagringe und Stahlruten sowie Spring-, Fall- Faust- und Butterflymesser.
Gibt es Menschen, die auch in einer Waffenverbotszone Waffen tragen dürfen?
Ja, Bremens Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen sowie die Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen sieht Ausnahmen vor. Unter anderem Mitarbeitende der Bundes- und Landesbehörden, der Bundeswehr, der Polizei und der Zollverwaltung dürfen eine Waffe tragen, genauso wie Mitarbeiter von Geld- und Werttransporten. Handwerker dürfen zudem ein Messer tragen, wenn sie es für ihre Arbeit benötigen. Daneben kann das Ordnungsamt in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, wenn keine Sicherheitsgefährdung zu befürchten ist.
Welche Messer dürfen aktuell in die Verbotszonen mitgenommen werden?
"Innerhalb der festgelegten Zonen ist das Führen von legalen Messern generell in bestimmten Zeitfenstern nicht erlaubt", erklärt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin der Bremer Innenbehörde. Die entsprechenden Verordnungen sehen nur Ausnahmen vor, wenn Messer etwa in verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen durch die Verbotszonen transportiert werden, sodass man nicht direkt darauf zugreifen kann. Diese Ausnahmen gelten auch für andere Waffen.
Darf man in den Waffenverbotszonen Pfefferspray bei sich tragen?
Laut Innenbehörde ist Pfefferspray nur dann erlaubt, wenn es sich um ein Tierabwehrspray handelt – denn solche Sprays fallen nicht unter das Waffengesetz.
Wieso gilt das Waffenverbot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr?
Laut Waffengesetz müssen dort, wo Waffenverbotszonen eingerichtet werden, bestimmte Straftaten wiederholt begangen worden sein, heißt es von der Bremer Innenbehörde. Die Einrichtung müsse zudem verhältnismäßig, also erforderlich sein. "Daher wurde der zeitliche Anwendungsbereich auf die Uhrzeiten beschränkt, zu denen in der Vergangenheit die meisten entsprechenden Straftaten begangen worden sind", so Gerdts-Schiffler.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 26. August 2024, 18 Uhr