Brutaler Überfall auf Uhrmacher: Kommt Angeklagter wieder in U-Haft?
Die Staatsanwaltschaft fordert, den 21-Jährigen wegen seiner Cannabis-Sucht doch wieder in U-Haft zu nehmen. Sein Anwalt argumentiert dagegen – mit Platzproblemen in der Bremer JVA.
Im Prozess um den Überfall auf den Uhrmacher im Bremer Steintor gab es während des Prozesstages am Montag eine Überraschung. Obwohl der 21-jährige Angeklagte den versuchten, schweren Raub bereits zugegeben hat, befindet er sich aktuell nicht in Untersuchungshaft. Das Gericht war bislang überzeugt, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe.
Jetzt machte der Angeklagte allerdings längere Ausführungen zu den Hintergründen der Tat. Dabei kam auch heraus, dass er viele Jahre lang Cannabis konsumiert habe. Auch am Tag der Tat. Aktuell nehme er zwar kein Cannabis zu sich, aber er benötige im Anschluss an den Prozess sicher Hilfe, um seine Cannabis-Sucht langfristig zu besiegen.
Staatsanwaltschaft fordert U-Haft für Angeklagten
Die Staatsanwaltschaft machte diese Aussage stutzig. Die Drogenabhängigkeit des Angeklagten werfe ein neues Licht auf die ausgesetzte Untersuchungshaft, so der Staatsanwalt. Mit der Drogenabhängigkeit stünde auch die Wiederholungsgefahr erneut im Raum. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb, den Angeklagten in Untersuchungshaft zu nehmen.
Der Anwalt des Angeklagten machte aus seinem Ärger über diese Forderung keinen Hehl. Sie sei "frivol und "leichtfertig". So würde das Platzproblem in der überfüllten Justizvollzugsanstalt völlig unnötig verschärft.
Urteil soll Ende September fallen
Das Gericht soll in der kommenden Woche über die erneute Inhaftierung des Angeklagten entscheiden. Für den 25. September wird allerdings auch schon das Urteil erwartet. Dem Angeklagten droht eine mehrjährige Haftstrafe wegen versuchtem schwerem Raub.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 4. September 2024, 19:30 Uhr