Fragen & Antworten

Welche Selbstzahler-Leistungen sich beim Arzt wirklich lohnen

Sollten Selbstzahler-Leistungen beim Arzt verboten werden?

Bild: dpa | Christin Klose

Nicht alles, was Arztpraxen anbieten, macht gesünder. Wie man sich als Patient gut informiert und warum ständige Cholesterinwert-Bestimmungen nichts bringen.

Nicht alles, was Ärztinnen und Ärzte anbieten, übernimmt die Krankenkasse. Für Individuelle Gesundheitsleistungen oder kurz IGeL, müssen Patientinnen und Patienten selbst aufkommen. In der Bundespolitik gibt es Kritik daran. Sogar der Ruf nach Verboten wurde laut. Holger Schelp, Vorsitzender des Hausärzteverbands Bremen, hat mit uns darüber gesprochen, welche Leistungen auf eigene Kosten er für sinnvoll hält und welche man lieber lassen sollte.

Sind Selbstzahler-Leistungen gut oder schlecht?

Es kommt darauf an, findet Holger Schelp. "Ich bin großer IGeL-Gegner, aber komplett verdammen kann man es nicht." In dem Bereich gebe es viele "Sachen, die man machen kann, weil sie nett sind". Zum Beispiel ein Ultraschall in kürzeren Abständen als vorgeschrieben während einer Schwangerschaft. So können werdende Eltern die Entwicklung ihres ungeborenen Kindes noch besser verfolgen.

Eine Person wird mit einer Spritze geimpft.
Auch eine Beratung für Reiseimpfungen ist keine Kassenleistung. Bild: Imago | Belga

Welche Leistungen sind medizinisch sinnvoll?

Eine Reiseimpfberatung ist keine Kassenleistung, macht aber Sinn, wenn Patienten in bestimmte Länder reisen wollen. Denn an anderen Orten und in anderen Breitengraden treten auch andere Krankheiten auf. "Die Krankenkassen erstatten die Kosten oft", weiß Schelp. "Man will schließlich nicht, dass die Menschen krank zurückkommen. Denn auch das verursacht Kosten für das Gesundheitssystem." Es gibt auch bestimmte Atteste, die Ärzte auf Wunsch ausstellen können, zum Beispiel für berufliche Belange, als Ausweis einer Tauch- oder anderen Sport-Tauglichkeit und für den Führerschein.

Welche haben aus medizinischer Sicht keinen Nutzen?

Schelp nennt die Überprüfung des Cholesterinwertes. Manche Patienten wollten das immer wieder überprüft wissen. "Der Cholesterinwert ist eine genetisch festgelegte persönliche Größe, die im Laufe des Lebens schwankt, aber auf dem selben Level bleibt", erklärt der Hausarzt. Es sei daher nicht sinnvoll, ihn immer wieder überprüfen zu lassen. Überflüssig sind aus seiner Sicht außerdem Augendruckmessungen, die öfter als alle fünf Jahre vorgenommen werden, Ultraschalluntersuchungen bei gesunden Menschen ohne Beschwerden sowie die Bestimmung von Vitamin- und Spurenelementen, wenn keine Beschwerden bestehen.

Wie kann man sich über IGeL-Leistungen informieren?

Verbraucherschützer raten dazu, sich zu informieren, bevor man eine IGeL-Leistung in Anspruch nimmt. Auch der anbietenden Ärztin oder dem Arzt solle man kritische Fragen stellen und sich anschließend Bedenkzeit erbeten. Verpflichtet, eine IGeL-Leistung in Anspruch zu nehmen, ist kein Patient. Für diese Leistungen muss es einen Behandlungsvertrag und einen Kostenvoranschlag geben, schreiben die Verbraucherzentralen.

Manche Selbstzahler-Leistungen werden bei konkretem Krankheitsverdacht zur Kassenleistung. Hilfen bei der Einschätzung, welche Leistungen sinnvoll sind und welche nicht, bietet der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes. "Als grobe Richtschnur kann man sagen: Was die Krankenkassen nicht finanzieren, ist in der Regel ohne Sinnhaftigkeit", sagt Schelp.

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Bild: Radio Bremen

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Autorin

  • Patel Verena
    Verena Patel Redakteurin und Autorin

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 14. April 2024, 19:30 Uhr