Fragen & Antworten

Kein Geld für den Bußgeldbescheid? Was Bremer dann tun sollten

Eine Seniorin blickt sorgenvoll auf eine Rechnung.

Sinkende Zahlungsmoral: Mehr Vollstreckungsaufträge in Bremerhaven

Bild: dpa | Monkey Business 2/Shotshop

Bremen und Bremerhaven bleiben immer öfter auf Forderungen an ihre Bürger sitzen. Sie drohen mit Vollstreckung. Ein Schuldnerberater erklärt, was Schuldner dann tun können.

Mal geht es um Bußgeld, dann um Kammer- oder um Rundfunkbeiträge, manchmal auch um Gerichtskosten: Immer öfter kommt es vor, dass Bremer und Bremerhavener Abgaben an die Stadt oder an Anstalten des öffentlichen Rechts nicht zahlen, obwohl sie dazu verpflichtet sind.

So ist die Zahl dieser Schuldnerinnen und Schuldner in der Stadt Bremen von 2019 bis 2022 um etwa fünf Prozent auf 30.300 gestiegen, die der Vollstreckungsaufträge von 47.900 auf 51.500. Das entspricht einem Zuwachs von acht Prozent. Auch in Bremerhaven werden offene Forderungen des Finanzamts und der Stadtkasse zusehends zum Problem. Daher hat dort kürzlich der Personal- und Organisationsausschuss beschlossen, künftig fünf statt vier Vollziehungsbeamte einzusetzen, um städtische Außenstände einzukassieren.

Dabei sind sich alle Akteure in Bremen wie in Bremerhaven weitgehend einig darin, dass die allermeisten Schuldnerinnen und Schuldner ihre Schulden gern beglichen, wenn sie denn das nötige Geld dazu hätten. So nennt das Finanzressort die Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und die Energiekrise als Hauptgründe der Misere. Eine Bestandsaufnahme und ein paar Tipps für Betroffene:

Nichtsteuerliche Vollstreckungen der Landeshauptkasse Bremen

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Um was für Forderungen, die Bürger in Bremen und Bremerhaven nicht bezahlt haben, handelt es sich typischer Weise?

Das reicht von Niederschlagwassergebühren und Kindertagesstättenbeiträgen bis hin zu Bußgeld und Gerichtskosten. Doch auch Berufskammerbeiträge und Rundfunkgebühren gehören dazu. Wie Matthias Makosch aus dem Finanzressort mitteilt, gibt es keine "konkrete Forderungsgruppe" aus Rechnungen, die auffallend häufig offen blieben.

Wie gehen die Städte Bremen und Bremerhaven vor, um an das Geld aus offenen Forderungen zu kommen?

Klassischer Weise haben die Bürgerinnen und Bürger, die mit Zahlungen im Rückstand sind, im Vorfeld Bescheide, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen oder Ähnliches erhalten. Auf diesen Schreiben seien die Forderung, die Forderungshöhe, die Fälligkeit sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner angegeben, sagt Makosch und fügt hinzu: "Im Regelfall werden die Bürgerinnen und Bürger zwei Mal automatisiert von der Vollstreckungsbehörde angemahnt, bevor die Vollstreckung eingeleitet wird."

Wenn der Schuldner dann immer noch nicht fristgerecht zahlt, müsse er mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen. Etwa damit, dass die Vollstreckungsbehörde sein Konto pfändet. In der Stadt Bremen ist die Landeshauptkasse Bremen für die Vollstreckung zuständig. In Bremerhaven sind es, je nach Forderung, das Finanzamt Bremerhaven und die Stadtkasse im Magistrat Bremerhaven.

Schuldnerberatung: Auf einem Tisch liegen Informationen zur Verbraucherinsolvenz
Die Privatinsolvenz bietet Schuldnern die Chance, ihre Schulden innerhalb von drei Jahren los zu werden. Bild: dpa | epd-bild/Detlef Heese

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich nicht zahlen kann?

"Man tritt mit dem Gläubiger in Kontakt und kommuniziert seine Zahlungsunfähigkeit", rät Heiko Norbert Bödeker, Geschäftsführer der Schuldnerberatung "a conto bremen". Dass dieses Vorgehen aber tatsächlich hilft, sei leider nicht gesagt, fügt Bödeker hinzu. Wenn es schlecht laufe, vollstrecke die Stadt trotzdem ihre Forderung.

Angenommen: Ich bin an verschiedenen Stellen im Rückstand, offene Rechnungen türmen sich bei mir. Welche davon sollte ich zuerst begleichen?

Zuerst solle man unbedingt die sogenannten Primärschulden begleichen, rät Bödeker. Dazu zählen die Miete und die Rechnungen über Strom, Wasser und Heizkosten.

Viele zögern die Mietzahlung heraus und befriedigen zuerst die Bank, weil die am lautesten schreit. Aber es ist schlimmer, obdachlos zu werden, als wenn ein Bankkredit platzt.

Schuldnerberater Heiko Norbert Bödeker

Wie kann ich die Pfändung meines Kontos verhindern?

Jeder, der ein Konto führt, hat einen Rechtsanspruch darauf, dass die Bank oder Sparkasse dieses Konto auf Antrag in ein "Pfändungsschutz-Konto" (P-Konto) umwandelt. Auf dem P-Konto bleibt grundsätzlich ein Guthaben in Höhe von mindestens 1.410 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen geschützt. Auf diese Weise können nur Geldbeträge, die dieses Guthaben überschreiten, gepfändet werden. "Wer in Not ist, sollte sein Konto unbedingt zu einem P-Konto umwandeln", sagt Bödeker dazu.

Die Verbraucherzentrale merkt allerdings kritisch zu P-Konten an: "Während Verschuldete keine Alternative zum P-Konto haben, ist es für Kontoinhaberinnen und -inhaber mit schwarzen Zahlen ohne Pfändung nicht zu empfehlen." Denn sie hätten häufig mit hohen Preisen, eingeschränkten Leistungen und einer gewissen Stigmatisierung bei ihrer Bank zu rechnen, wenn sie ein P-Konto einrichten. Außerdem entfalle mit der Umwandlung die Möglichkeit, einen Dispokredit oder geduldete Überziehung zu nutzen, da P-Konten nur auf Guthaben-Basis geführt werden könnten.

Wann kommt es zur Privatinsolvenz?

Wer zahlungsunfähig ist oder wem die Zahlungsunfähig droht, der kann beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen. "Stellt das Gericht dann die Zahlungsunfähigkeit fest, muss man drei Jahre alles, was über das geschützte Vermögen hinaus geht, abgeben", erklärt Bödeker. Auch der Arbeitgeber führe in dieser Zeit den pfändbaren Anteil des Gehalts an das Gericht ab, dass es wiederum an die Gläubiger verteile. Das Gute daran: Nach diesen drei Jahren ist der Betroffene schuldenfrei. Das Schlechte daran: Die Gläubiger müssen in aller Regel auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichten.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 27. September 2023, 7 Uhr