Nicht erkannte Hirnblutung: Angeklagter Arzt lehnt Geldzahlung ab
Vor dem Landgericht Verden läuft seit Dienstag ein Prozess gegen einen Arzt. Er soll bei einem 14-Jährigen nicht die notwendige Behandlung durchgeführt zu haben.
Nach dem Tod eines 14-Jährigen muss sich vor dem Landgericht Verden ein Arzt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-jährigen Angeklagten vor, als "Chefarzt im Hintergrunddienst" in einer Rotenburger Klinik bei dem Jugendlichen nicht die notwendige medizinische Behandlung durchgeführt zu haben. Der Angeklagte soll eine bestehende Hirnblutung nicht erkannt haben, er muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Angeklagter Arzt lehnt Geldzahlung ab
Das Landgericht sprach sich einer Sprecherin zufolge zum Prozessstart nachdrücklich dafür aus, das Verfahren gegen gegen Geldzahlung einzustellen. Dies lehnte der Mediziner aber ab. Er strebe einen Freispruch an, erklärte dieser vor Gericht. Zugleich übermittelte er den Eltern des verstorbenen Jungen sein Bedauern. Für das Verfahren wurden zunächst Verhandlungstermine bis Mitte August angesetzt.
Einer Gerichtssprecherin zufolge war der Angeklagte nicht in die Behandlung eingebunden. Ein Verfahren gegen einen behandelnden zweiten Arzt wurde demnach bereits zuvor gegen Zahlung einer erheblichen Geldzahlung eingestellt.
Vorwurf: Hirnblutung übersehen
Obwohl der Patient sich mehrfach blutig erbrochen habe, auffällige Kaliumwerte gehabt habe und trotz Schmerzmittel über sehr starke Kopfschmerzen geklagt habe, seien keine Untersuchungen gemacht worden, um eine Hirnblutung auszuschließen. Der behandelnde Arzt hatte eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Tatsächlich hatte der Jugendliche einen Schädelbasisbruch erlitten. Der behandelnde Arzt hatte sich mit dem angeklagten Chefarzt telefonisch über den Fall ausgetauscht.
Zwei weitere Ärzte waren ebenfalls angeklagt
Zwei Assistenzärzte und der Chefarzt waren nach dem Vorfall entlassen worden. Ursprünglich waren die drei wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt worden. Dies hatte das Gericht nicht zugelassen. Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft die drei wegen fahrlässiger Tötung an.
Der 14-Jährige war im April 2018 nach einem Fahrradsturz in die Klinik eingeliefert worden. Er starb einen Tag später an einer Hirnblutung. Das Landgericht hat insgesamt elf Verhandlungstage anberaumt.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 6. Juni 2023, 7 Uhr