Exklusiv
Nach Tod von 2 Patienten: Kein Prozess gegen Bremer Diako-Pfleger
Ein Pfleger aus dem Krankenhaus stand im Verdacht, zwei Menschen getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ging von Totschlag aus. Doch das Landgericht ließ die Anklage nicht zu.
Somit wird es nicht mehr zur öffentlichen Hauptverhandlung wegen eines Tötungsdeliktes kommen. Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung inzwischen bestätigt. In dem Beschluss, der buten un binnen vorliegt, beruft sich die zuständige Strafkammer auf ein medizinisches Gutachten der Berliner Charité. Demnach sei bei beiden Patienten nicht auszuschließen, dass sie auch an einer natürlichen Todesursache gestorben sein könnten.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem heute 37-Jährigen Intensivpfleger vorgeworfen, die beiden Männer im April 2021 durch eine Überdosis Insulin getötet zu haben. Als Motiv nahm sie "Geltungssucht" an. Der Pfleger habe sich über die Kompetenz von Ärzten hinwegsetzen wollen.
Der Verdächtige bestritt die Vorwürfe stets
Der Pfleger, der das Diako vor längerer Zeit verlassen hat, hatte die Vorwürfe stets bestritten. Laut Gutachten kommen tatsächlich auch andere Erklärungen für die auffällig niedrigen Blutzuckerspiegel der Patienten in Betracht. Beide Patienten hatten erhebliche Vorerkrankungen. Zudem sei der Pfleger nicht die einzige Person gewesen, die zur fraglichen Zeit Dienst hatte.
Der Pfleger war bereits Anfang 2022 aus der Untersuchungshaft freigekommen. Schon da war das Landgericht nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht ausgegangen. Auch in weiteren Fällen, die die Staatsanwaltschaften in Bremen und Verden überprüften, hat sich der Verdacht offenbar nicht erhärtet.
Ob der Mann, wieder in seinem Beruf wird arbeiten dürfen, ist derzeit noch unklar. Die Bremer Gesundheitsbehörde hatte 2022 ein vorläufiges Berufsverbot ausgesprochen. Ob das Bestand hat, muss nun das Bremer Amtsgericht entscheiden.
Der Fall ist noch nicht beendet
Denn ganz beendet ist der Fall noch nicht. Neben zweifachem Totschlag hatte die Staatsanwaltschaft dem Pfleger auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll seine Kompetenzen überschritten und einem Patienten ohne Notwendigkeit einen Knochenmarkszugang gelegt haben.
Diesen Fall hat das Landgericht nun an einen Einzelrichter am Amtsgericht verwiesen. Dieser ist zuständig für Fälle, bei denen eine Strafe von maximal zwei Jahren Haft zu erwarten ist.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 11. September 2024, 19:30 Uhr