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Pflicht zum Hundeführerschein in Bremen: Das müssen Hundehalter wissen

Ein Mann führt einen Hund an der Leine

Pflicht zum Hundeführerschein in Bremen: Das müssen Hundehalter wissen

Bild: dpa | HMB Media/ Heiko Becker

Der Hundeführerschein soll laut Senat ab Juli 2026 Pflicht werden. Doch was bedeutet die Führerscheinpflicht und was ändert sich für bisherige und zukünftige Hundehalter?

Warum soll der Hundeführerschein in Bremen eingeführt werden?

In Bremen gibt es deutschlandweit die meisten Hunde: Statistisch kommt im Land Bremen auf jeden siebten Einwohner ein Hund. Und laut Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) gibt es immer noch viele "Beißvorfälle". Zwischen 2021 und 2023 wurden in Bremen 150 solcher Vorfälle registriert. Sowohl für den Menschen als auch für das Tier sei es von Vorteil, wenn der Halter wisse, was er tue. Allerdings kommt von Hundetrainern auch Kritik an der aktuellen Form des Hundeführerscheins.

Ich finde, im Hundeführerschein sollte vor allen Dingen der Mensch, also der Halter geprüft werden. Noch ist mir die praktische Prüfung zu sehr auf den Hund fokussiert und nicht auf das Management des Halters.

Ann-Kathrin Henke, Hundetrainerin

Wie kann man den Hundeführerschein bekommen?

Der Weg zum Hundeführerschein besteht aus zwei Prüfungen: einer theoretischen und einer praktischen. Die Theorieprüfung ist ein Multiple-Choice-Test, den zukünftige Hundehalter bestehen müssen, bevor sie sich einen Hund zulegen. Bei der praktischen Prüfung geht es um das Verhalten des Hundes in verschiedenen Alltagssituationen: Unter anderem wird getestet, wie sich der Hund im Park verhält, wenn ein Jogger an ihm vorbei läuft. Außerdem werden grundlegende Kommandos abgefragt. Theorie- und Praxisprüfung kosten jeweils ungefähr 100 Euro. Dazu kommen die Kosten für die Vorbereitungsstunden in der Hundeschule.

Wer braucht einen Hundeführerschein – und wer nicht?

Wer schon vor Juli 2026 einen Hund hat, braucht laut Innenbehörde keinen Sachkundenachweis, es sei denn, es handelt sich um einen gefährlichen Hund. Diejenigen, die sich ab dem Stichtag einen zweiten Hund anschaffen, müssen dann für diesen eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Wer mit einem anderen Hund in einem anderen Bundesland schon mal einen Sachkundenachweis gemacht hat, muss dann nur noch einmal die praktische Prüfung ablegen, wenn er oder sie sich einen neuen Hund in Bremen ab 2026 holt.

Wer einen Assistenzhund hat, braucht ebenfalls keinen Sachkundenachweis und brauchen auch keine erneute Prüfung. Hundehalter, die in einem anderen Bundesland schon eine Sachkundeprüfung bestanden haben, können sich das in Bremen beim Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen anerkennen lassen.

Autor

  • Matthias Hoppe
    Matthias Hoppe Moderator

Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Tag, 12. Februar 2025, 14:24 Uhr