Grundsteuer: So will Bremen die Belastungen in Grenzen halten

Ein Modell eines Einfamilienhauses steht auf Euro-Scheinen
Die Grundsteuerreform könnte Mieterinnen und Mieter stärker belasten. (Symbolbild) Bild: dpa | Michael Bihlmayer

Der Senat will verhindern, dass Eigentümer und Mieter durch die Grundsteuerreform viel mehr zahlen müssen als bisher. Dafür wurde ein Eckpunkte-Papier beschlossen.

Die vom Bund vorgegebenen Steuermesszahlen führen in Bremen laut Finanzressort im kommenden Jahr zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken. Eigentümerinnen und Eigentümern drohen dadurch fast 20 Prozent mehr Kosten im kommenden Jahr. Auch Mieterinnen und Mieter wären dadurch letztlich stärker belastet, da die Grundsteuer auf die Miete umgelegt werden kann. Um das zu verhindern, hat die rot-grün-rote Landesregierung ein Eckpunkte-Papier für ein entsprechendes Gesetz beschlossen.

Der Senat hält dabei Wort und setzt die Grundsteuerreform aufkommensneutral um. Eigentümer von Wohnimmobilien werden deshalb insgesamt nicht mehr bezahlen als vor der Reform. Das gleiche gilt für Eigentümer von Gewerbeimmobilien.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte

Durch die umstrittene Reform haben die Bodenrichtwerte außerdem erstmals wesentlichen Einfluss auf die Grundsteuerwerte. Laut Finanzressort führe dies dazu, dass Bremer Wohngrundstücke von Steuererhöhungen stärker betroffen wären als zum Beispiel Gewerbegebiete.

Steuerlast soll gerechter verteilt werden

Den Schlüssel sieht der Senat in den Landessteuermesszahlen: Laut Bremens Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) gewährleisten sie, dass für teurere Häuser in attraktiven Lagen kommendes Jahr mehr Grundsteuer zu zahlen sei, während andere weniger bezahlen müssen. Dies sei ausgewogener als es durch die bisherige Gesetzgebung der Fall sei.

Wer sich ein Haus oder eine Wohnung mit höherem Wert in zumeist attraktiven Lagen leisten kann, zahlt künftig mehr Grundsteuer, während andere weniger bezahlen müssen.

Bremens Finanzsenator Björn Fecker

Noch ist das neue Gesetz nicht beschlossene Sache. Im nächsten Schritt soll es Anfang August in der Bürgerschaft eingebracht werden.

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Autor

  • Mischa Wahed
    Mischa Wahed

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 18. Juni 2024, 16 Uhr