Nach Geldwäsche in Bremen und Hamburg muss 39-Jähriger ins Gefängnis

Blick in einen mit großen Euro-Scheinen gefüllten Geldkoffer.

39-Jähriger muss nach Geldwäsche in Bremen und Hamburg ins Gefängnis

Bild: dpa | Chromorange/Bilderbox

Um Drogengelder in Höhe von 43 Millionen Euro zu waschen, schafften mehrere Männer Geld ins Ausland. Der Hauptangeklagte wurde nun zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der 39-Jährige habe sich der Geldwäsche in 13 Fällen schuldig gemacht, stellte die Strafkammer des Landgerichts Hamburg nach Angaben der Gerichtspressestelle am Mittwoch fest. Außerdem habe er in 420 weiteren Fällen unerlaubte Zahlungsdienste erbracht und sich an einer kriminellen Vereinigung beteiligt. Das Gericht ordnete die Einziehung von 256.000 Euro an. Das Geld hatte die Polizei sichergestellt. Der 39-Jährige muss zudem seine Taterträge in Höhe von rund 77.000 Euro an die Gerichtskasse zahlen. 

Geld in ausgehöhltem Autositz nach Polen gebracht

Der Mann und mehrere Familienmitglieder haben sich der Anklage zufolge im Dezember 2023 zusammengeschlossen. Das Geld stammt aus Drogengeschäften von anderen, es wurde in der Regel in Hamburg und Bremen entgegengenommen, teilweise mehrfach täglich. Meist waren es jeweils hohe fünfstellige Summen. Das Geld wurde den Angaben zufolge unter anderem von einem Helfer in einem ausgehöhlten Autositz nach Polen gefahren.

Auch Bruder, Vater und Cousin verurteilt

Der mitangeklagte jüngere Bruder wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Vater bekam wegen Beihilfe zum unerlaubten Erbringen von Zahlungsdiensten eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 5 Euro. Ein Cousin des Hauptangeklagten muss eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro zahlen, ebenfalls wegen Beihilfe zu unerlaubten Zahlungsdiensten sowie wegen versuchter Strafvereitelung.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend den Forderungen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben der Gerichtspressestelle deutlich härtere Strafen beantragt. So sollte der Hauptangeklagte sieben Jahre und drei Monate Haft bekommen, sein Bruder drei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittwoch, 13. März 2025, 7 Uhr