Fragen & Antworten

So verfolgen Bremens Polizei und Staatsanwaltschaft Geldwäscher

Blick in einen mit großen Euro-Scheinen gefüllten Geldkoffer.
Die Bremer Polizei fahndet immer wieder nach mutmaßlichen Geldwäschern, zuletzt Anfang Januar. Bild: dpa | Chromorange/Bilderbox

Scheinfirmen, rätselhafte Vermögensströme, dubiose Konten: Meldungen um Geldwäsche in Bremen häufen sich. Das schlägt sich auch in der Statistik nieder. Was dahinter steckt.

Mal sucht die Polizei mit Fahndungsfotos nach Frauen und Männern, die unter falschem Namen ein Konto eröffnet haben. Dann wieder berichtet die Polizei von Durchsuchungsaktionen mit dem Ziel, große Mengen Bargeld aus den Machenschaften krimineller Banden sicher zu stellen – noch bevor dieses Geld wieder in Umlauf gebracht, also "gewaschen" werden kann. Tatsächlich weist auch die Polizeiliche Kriminalstatistik seit einigen Jahren immer mehr Fälle von Geldwäsche aus, bundesweit ebenso wie im Land Bremen. Das sollte man dazu wissen:

Geldwäsche-Verdachtsfälle im Land Bremen Geldwäsche- V e r dachtsfälle im Land B r emen 200 400 2020 2021 2022 260 483 572
Quelle: Der Senator für Inneres, Polizeiliche Kriminalstatistik

Info: Zahlen für das Jahr 2023 sind noch nicht verfügbar.

Täuscht der Eindruck, oder wird in Bremen tatsächlich immer öfter und immer mehr Geld gewaschen?

Das ist schwer zu sagen. Bis einschließlich 2022 – Zahlen für das vergangene Jahr werden laut Behörden erst im kommenden Frühjahr veröffentlicht – weist die Polizeiliche Kriminalstatistik seit einigen Jahren einen deutlichen Anstieg bei Fällen von Geldwäsche aus. Das muss jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass sich am tatsächlichen Kriminalitätsgeschehen viel geändert hat. Ein wesentlicher Grund für die gestiegenen Fallzahlen dürfte auch in einer Novelle des Paragrafen 261 des Strafgesetzbuchs vom März 2021 liegen, sagt die Bremer Staatsanwältin Silke Noltensmeier-von Osten. Denn mit dieser Novelle ist die Strafbarkeit von Geldwäsche erweitert worden.

Konkret bedeutet das etwa: Bis zur Neufassung des Paragraphen war Geldwäsche nur dann strafbar, wenn das Geld, um das es ging, entweder aus einer bandenmäßig oder aus einer gewerbsmäßig begangenen Straftat stammte. Seit der Novelle spielt das keine Rolle mehr. Das heißt: Geldwäsche ist nun auch dann strafbar, wenn das Geld, um das es geht, aus einer einzigen oder von einer einzelnen Person begangenen rechtswidrigen Tat stammt. Aus was für einer Straftat genau, spielt keine Rolle mehr. Typischer Weise aber stammt Geld, das gewaschen werden soll, beispielsweise aus Unterschlagungen, aus Betrug, Diebstahl, Drogenhandel oder Erpressungen.

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat auch eine eigene Abteilung für Geldwäsche und Vermögensabschöpfung eingerichtet. Was hat es mit dieser Abteilung auf sich, und wie stark ist sie besetzt?

Da die Anzahl der Verfahren im Zusammenhang mit Geldwäsche, auch wegen der Änderung des Paragraphen 261, stark gestiegen ist, hat die Staatsanwaltschaft Bremen bereits im September 2022 Sonderdezernate (Zuständigkeiten) für Geldwäsche eingerichtet, berichtet Noltensmeier-von Osten. Seit Januar 2023 gibt es bei der Staatsanwaltschaft Bremen sogar eine Abteilung für Geldwäsche und Vermögensabschöpfung, die mit derzeit sechs Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie einer Oberstaatsanwältin besetzt ist. Die Abteilung ist gleichermaßen für Bremen und Bremerhaven zuständig.

Wir haben die Abteilung gegründet, um Kompetenzen zu bündeln und Geldwäsche-Delikte noch effizienter durch eine spezialisierte Abteilung zu verfolgen.

Staatsanwältin Silke Noltensmeier-von Osten

Mit was für Fällen von Geldwäsche oder zumindest dem Verdacht von Geldwäsche hat die Staatsanwaltschaft Bremen typischer Weise zu tun?

Oft gehe es bei den Ermittlungen, zumindest anfangs, gar nicht unmittelbar um Geldwäsche, sondern um die so genannte "Vortat", also um eine Straftat, die der Geldwäsche vorausgeht, sagt Noltensmeier-von Osten. Dabei handele es sich häufig etwa um Betrugsfälle. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Bremerinnen und Bremer im Internet ein Produkt kaufen, das Geld dafür überweisen, aber keine Lieferung erfolgt. Damit ihr Geld nicht verloren ist, fordern sie es in der Folge zurück, machen die Transaktion bei der Bank rückgängig. Damit ist die betreffende Bank alarmiert.

Sollte die Bank nun, etwa aufgrund zusätzlicher Auffälligkeiten wie größerer Geldflüsse auf dem betreffenden Konto, zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei dem möglichen Betrug um eine Vortat zur Geldwäsche handeln könnte, ist sie durch das Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, ihren Verdacht der FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) zu melden, die an das Zollkriminalamt angegliedert ist. Diese Meldepflicht gelte bei ähnlichen Verdachtsfällen der Geldwäsche auch für andere Berufsgruppen, wie etwa für Immobilienmakler oder Rechtsanwälte, sagt Noltensmeier-von Osten. Die FIU leitet die Verdachtsmeldung an das zuständige Landeskriminalamt weiter – und die schaltet die Staatsanwaltschaft ein.

Eine junge Frau mit Brille auf einem Fahndungsfoto (verpixelt)
Fahndungsfotos führen die Polizei oft zu den Tätern. Wegen der Persönlichkeitsrechte, müssen sie jedoch unkenntlich gemacht werden, sobald die gesuchte Person gefasst ist. Bild: Polizei Bremen

Es fällt auf, dass die Polizei im Zusammenhang mit Geldwäsche zuletzt häufig Fahndungsfotos veröffentlicht hat. Wie oft führt diese Methode zum Erfolg?

Die Fahndungsfotos sind Bestandteil einer so genannten Öffentlichkeitsfahndung, erklärt Nils Matthiesen, Sprecher der Polizei Bremen. Bei der Öffentlichkeitsfahndung, die mit einem Fahndungsaufruf beginnt, nutze die Polizei in der Regel die Hilfe von Zeitungen, Hörfunk, Online-Medien und Fernsehen ebenso, wie sie sich der Sozialen Medien bediene, darunter Facebook, Twitter und Instagram.

"Die Erfolgsquote ist sehr hoch", sagt Matthiesen: "Wenn wir mit Bildern nach Personen fahnden, erreichen uns in der Regel zügig viele Hinweise." Dadurch ließen sich die gesuchten Personen oft identifizieren. Häufig stellten sie sich aber auch selbst der Polizei, weil ihnen der Druck, der durch die öffentliche Fahndung entsteht, zu schaffen mache. Konkrete Zahlen hierzu nennt die Polizei allerdings nicht.

So erfolgversprechend die Fahndung mit Fahndungsfotos auch sein mag, kommt sie Matthiesen zufolge doch grundsätzlich nur infrage, wenn andere Methoden ausgeschöpft sind. "Bilder einer Person zu veröffentlichen, ist heikel genug. Ein Fahndungsfoto stellt zusätzlich die Verbindung zu einer Straftat her", erklärt der Polizeisprecher. Daher gibt die Polizei, bevor sie eine Öffentlichkeitsfahndung mit Fahndungsfotos einleitet, ihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft, die den Fall prüft und bei Gericht den Antrag auf Öffentlichkeitsfahndung stellt. Erst, wenn die richterliche Genehmigung vorliegt, darf sich die Polizei an die Bevölkerung wenden.

Woher hat die Polizei überhaupt die Fotos, mit denen sie nach Personen fahndet, die der Geldwäsche verdächtig sind?

Die Polizei komme Verdächtigen oft über Hinwiese von Geldinstituten auf die Spur, wenn den Banken ungewöhnlicher Zahlungsverkehr aufgefallen ist, sagt Matthiesen – und schildert das typische Vorgehen: "Die Kontoeröffnung erfolgt online. Der dafür benötigte Ausweis ist in der Regel gestohlen, aber die Bank fordert auch ein Foto der Person, die das Konto eröffnet. Diese Fotos werden zumeist frontal als Selfie mit dem Smartphone aufgenommen."

Das Schöne daran aus Sicht der Polizei: Anders als bei Aufnahmen von Überwachungskameras ist die Person klar und deutlich auf ihrem Selfie zu erkennen. Damit seien diese Fotos gutes Material für die Öffentlichkeitsfahndung der Polizei, sagt Matthiesen.

Mehr zum Thema:

Autor

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Tag, 7. Februar 2023, 23:30 Uhr