Bremer Senat warnt vor Fake-Schreiben zum Gehwegparken
Das Schreiben stammt angeblich von einem hochrangigen Mitarbeiter der Mobilitätsbehörde und kündigt Parkverbote in einigen Straßen im City-Bereich an.
Das Ressort warnt davor, den Inhalt des Flugblattes, das buten un binnen vorliegt, für wahr zu halten. Darin geht es unter anderem um das sogenannte aufgesetzte Parken, also das Falschparken auf Gehwegen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Bremen unlängst in einem Urteil aufgefordert, dagegen vorzugehen. Das Schreiben sei nicht von der Behörde. "Und es ist schlechterdings auch falsch", sagte Verkehrsstaatsrat Ralph Baumheier (SPD) zu buten un binnen. Sein Name – allerdings falsch geschrieben – taucht in dem Schreiben auf.
In dem in der Innenstadt verteilten Schreiben heißt es nun, dass der Senat ein Pilotprojekt mit dem Namen "Bremen Autofrei" auf den Weg gebracht habe. Im Rahmen des Projektes werde das Parken in kleinen Nebenstraßen in einigen City-Bereichen für eine bestimmten Zeitraum verboten: "Das Projekt ist zunächst auf die Stadtteile Steintorviertel, Neustadt und Findorff sowie auf die Monate Juli und August begrenzt".
Für die Dauer des Projektes dürften die Betroffenen im gesamten Stadtgebiete kostenlos Busse und Straßenbahnen der BSAG nutzen, heißt es in dem Flugblatt. BSAG-Abonnenten könnten für den angekündigten Zeitraum eine Rückerstattung ihrer Abo-Kosten beantragen.
Die dort getätigten Aussagen sind unwahr.
Aus der Pressemitteilung der Mobilitätsbehörde
Behörde will Urheber ausfindig machen
Wie viele dieser Schreiben im Umlauf sind, ist nach Angaben des Mobilitätsressorts derzeit noch unklar. Das buten un binnen vorliegende Papier ist in der Hegelstraße in der Neustadt aufgetaucht. Die Behörde nimmt den Vorfall nach eigenen Angaben sehr ernst. Man arbeite mit Hochdruck daran, die Verbreitung der Fake-Schreiben zu unterbinden und die Urheber ausfindig zu machen. Außerdem kündigte das Ressort an, nach Möglichkeit juristisch gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Die Behörde verweist darauf, dass im Zweifelsfall die Echtheit offizieller Schreiben durch Rücksprache mit den jeweiligen Behörden überprüft werden kann. Im vorliegenden Fall ist bereits der Briefkopf falsch. Dort ist von der "Behörde für Stadtentwicklung, Mobilität und Wohnen" die Rede — tatsächlich müsste es aber "Behörde für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung" heißen.
Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 3. Juli 2024, 19:30 Uhr