Gericht kippt Dünger-Auflagen für Bauern in Niedersachsen
Sind "rote Gebiete" rechtens, in denen Landwirte wegen hoher Nitratbelastung nicht so viel düngen dürfen? Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen sieht Mängel bei der Regelung.
Das Gericht in Lüneburg hat die Ausweisung sogenannter roter Gebiete mit zu hoher Nitratbelastung nach der Landesdüngeverordnung für unwirksam erklärt. Zwar sei es grundsätzlich möglich, solche Gebiete, in denen Landwirte weniger düngen dürfen als anderswo, auszuweisen, teilte das Gericht nach dem Urteil mit. Die "roten Gebiete" seien jedoch in Niedersachsen fehlerhaft ermittelt worden. Mehrere Landwirte hatte gegen die Regelung geklagt.
Verschärfte Düngeverordnung wurde 2020 beschlossen
Weil in vielen Regionen Deutschlands das Grundwasser durch den Eintrag von Dünger aus der Landwirtschaft zu stark mit Nitrat belastet ist, war 2020 im Bundesrat eine verschärfte Düngeverordnung beschlossen worden. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Eine Folge ist, dass sich Landwirte in sogenannten roten Gebieten bei der Düngung einschränken müssen.
Landwirte haben in der Folge über Ertragsminderungen oder schlechtere Qualität – etwa beim Eiweißgehalt von Getreide – geklagt. Die Dünge-Beschränkungen empfinden sie als unverhältnismäßig.
Gericht bemängelt Methode für Gebietserfassung
In dem Streit vor Gericht ging es zudem um die Frage, wie genau diese «roten Gebiete» ausgewiesen werden dürfen. Das Gericht stellte nun fest, die in Niedersachsen angewandte Methode zur Ermittlung der roten Gebiete stehe nicht im Einklang mit Vorgaben der bundesrechtlichen Düngeverordnung.
Das Landvolk in Niedersachsen begrüßte das Urteil. "Es war für unsere Mitglieder absolut richtig, mit großem Aufwand die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der roten Gebiete zu hinterfragen", sagte Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges laut einer Mitteilung. Das Landvolk werde jetzt die Begründung des Gerichts abwarten und daraus dann die Schlüsse für das weitere Vorgehen ziehen.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Morgen, 29. Januar 2025, 8 Uhr