Exklusiv
Streit um Tierversuche: Uni Bremen klagt vor Bundesverfassungsgericht
Mit dem neuen Hochschulgesetz schränkt Bremens Regierung Tierversuche stark ein. Die Universität hält dies für verfassungswidrig. Die Wissenschaftsfreiheit sei in Gefahr.
Die Uni Bremen klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Bremer Auflagen für Tierversuche. Das haben die Uni und das Karlsruher Gericht buten un binnen bestätigt. Die Hochschule wendet sich damit gegen eine Verschärfung des Bremer Hochschulgesetzes. Das war Anfang 2023 geändert worden.
Die Universität sieht sich durch Tierschutzregeln im Bremer Hochschulgesetz in ihrer Wissenschaftsfreiheit beschränkt. Unter anderem kritisiert sie, dass sie auf extra für die Lehre getötete Tiere verzichten soll. Diese Bremer Vorschrift widerspreche dem Bundesrecht, sagte eine Sprecherin der Uni zu zu buten un binnen. Denn das deutsche Tierschutzrecht lasse das Töten von Tieren für Forschungszwecke ausdrücklich zu.
Die Universität klagt auch dagegen, dass sie eine zusätzliche, externe Kommission bilden soll, die die Tierversuche begutachtet und Empfehlungen ausspricht. Das hält die Hochschule für verfassungswidrig. Wann das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde entscheidet, ist noch nicht absehbar, sagte ein Sprecher in Karlsruhe auf Nachfrage.
Tierversuche seit langem Streitthema
Vor allem die Affenversuche des Bremer Hirnforschers Andreas Kreiter hatten immer wieder für Streit über Tierversuche an der Uni gesorgt. Damit beschäftigt sich zur Zeit auch das Bremer Verwaltungsgericht. Kreiter wehrt sich in dem Verfahren gegen ein Verbot der Versuche durch das Gesundheitsressort.
Quelle: buten un binnen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 27. Februar 2024, 6 Uhr