Bremer CDU gewinnt Streit um Geheimhaltung in der Bürgerschaft
Vor dem Verwaltungsgericht ging es darum, welche Themen die Regierung in der Bürgerschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandeln darf. Der Streit begann vor zwei Jahren.
Das Verwaltungsgericht Bremen hat einer Klage der CDU-Fraktion gegen den Senat in vollem Umfang stattgegeben. Dabei ging es um die Frage, wer bestimmt, welche Themen in der Bürgerschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen werden – und welche nicht. Laut Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatten weder das Finanzressort noch der Finanzausschuss im konkreten Fall das Recht, über einen Ausschluss der Öffentlichkeit zu entscheiden.
Die Bremer CDU zeigt sich zufrieden mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen gegen den Senat. Dieser hätte laut Urteil nicht bestimmen dürfen, dass ein Thema in der Bürgerschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen wird. Auch der Finanzausschuss durfte demnach im konkreten Fall nicht darüber entscheiden, ob die Sitzung geheim oder öffentlich war.
CDU klagte vor zwei Jahren
Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Jens Eckhoff, sieht durch das Urteil die Rechte des Parlaments gestärkt. Eckhoff sagte, schlechte Entscheidungen aus der Öffentlichkeit zu halten, mache aus schlechten Entscheidungen keine guten.
Ein Sprecher des Senats sagte, dass man das Urteil nun gründlich prüfen werde. Der Senat begrüße, dass die Kompetenzen rechtsverbindlich geklärt würden. Nun solle abgewartet werden, wie das Urteil begründet wird.
Die CDU hatte vor zwei Jahren geklagt: Damals hatte Bremen Gebäude zu überteuerten Preisen für Geflüchtete angemietet. Der Haushaltsausschuss befasste sich daraufhin 2023 zuerst öffentlich mit Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten. Dann verbannten Senat und Ausschuss das Thema aber in den nicht-öffentlichen Teil.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 13. Februar 2025, 16 Uhr