Bundesverwaltungsgericht: Bremer Hells Angels bleiben verboten
Bundesverwaltungsgericht: Bremer Hells Angels bleiben verboten
Der Bremer Ableger der Rocker-Gruppierung ist seit zehn Jahren verboten. Dagegen hatte ein ehemaliges Mitglied erneut in mehreren Instanzen geklagt – ohne Erfolg.
Die Bremer Hells Angels sind mit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Ein ehemaliges Mitglied der Rocker-Gruppierung hatte in mehreren Instanzen gegen das Verbot des Bremer Ablegers der Hells Angels aus dem Jahr 2013 geklagt.
Innensenator: Anhänger sind äußerst brutal
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte die Klage zuletzt im vergangenen Jahr als unzulässig abgewiesen. Auch die obersten Verwaltungsrichter sahen jetzt keinen Verfahrensfehler und haben die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) begrüßte die Entscheidung.
Der Gerichtsbeschluss ist deutlich und bestätigt unsere Verbotsverfügung von 2013 erneut. Dennoch werden wir weiterhin aufmerksam bleiben.
Ulrich Mäurer (SPD), Innensenator
Der Verein sei zwar verboten, die Anhänger der Rocker-Gruppierung seien aber noch da. Ihr Verhalten zeige äußerste Brutalität, betonte Mäurer.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 28. September 2023, 17 Uhr