Zu Fuß, mit dem Rad, im Auto: Was darf man mit dem Handy – was nicht?
Bei einem Unfall in Bremen wurden zuletzt vier Menschen schwer verletzt. Ursache war wohl Ablenkung durchs Handy. Das ist nicht nur beim Autofahren gefährlich. Hier die Regeln.
Beim Autofahren das Handy nutzen: Ist doch klar, dass das verboten ist. Doch es gibt noch mehr Regeln, die nicht so offensichtlich sind. Und auch Radfahrer und Fußgänger haben eine große Verantworung. Das hier könnte Sie zum Teil überraschen:
1 Fahrradfahrer dürfen Musikhören, aber...
...leiseee. Es gibt die Legende, dass das Musikhören beim Fahrradfahren generell verboten ist. Das stimmt nicht. Laut Straßenverkehrsordnung ist der Radfahrer dafür verantwortlich, dass sein Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Das heißt: Entscheidend ist die Lautstärke. Erst wenn durch das Musikhören die Umgebungsgeräusche nicht mehr wahrgenommen werden können – und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird – ist das Musikhören beim Radfahren verboten.
Werden Radfahrende mit Kopfhörern von der Polizei angesprochen und reagieren nicht, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs.
ADFC Bremen
- In der Hand halten darf man das Handy oder Navi beim Fahrradfahren nicht. Aber: Mit einer Halterung und Sprachsteuerung ist das erlaubt. .
- Steht die Radfahrerin oder der Radfahrer dürfen elektronische Geräte uneingeschränkt benutzt werden..
- Wer erwischt wird, wenn er das Handy am Lenker im Fahren nutzt, muss laut ADFC 55 Euro bezahlen. Das kann noch teurer werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. .
2 Autofahrer mit Handy? Auf keinen Fall – und noch viel mehr
- Handy beim Autofahren ist natürlich verboten. Das gilt für Videoanrufe, das Telefonieren am Ohr, Textnachrichten schreiben oder lesen, auch für das Ablesen der Uhrzeit. Denn diese Handlungen benötigen mehr als nur einen kurzen Blick..
- Geld kostet es auch, wenn Autofahrer zu laute Musik hören: 10 Euro nämlich. Wie beim Radfahren auch gilt das, wenn die Fahrerinnen und Fahrer die Umgebungsgeräusche nicht mehr mitbekommen. .
Ist der Motor während des Stehens auf einem Parkplatz oder am Straßenrand angeschaltet, ist das Bedienen des Handys verboten. Auch wenn der Motor an der Ampel oder im Stau nur über die Start-Stopp-Automatik auf Standby gestellt ist, ist die Handynutzung nicht erlaubt. Denn das Handy darf laut Straßenverkehrsordnung nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor bedient werden.
Frank Witte, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Das Handy darf nicht zwischen Körperteile geklemmt sein, weder ans Ohr noch zwischen den Beinen, sagt Frank Witte, Fachwanwalt für Verkehrsrecht. Eine Grauzone sei das Handy in der Hand: Das ist erlaubt, wenn das Handy dabei nicht genutzt wird. Das Handy darf laut Witte während der Fahrt in die Powerbank gesteckt oder einem Beifahrer gegeben werden..
- Die Handynutzung am Steuer kostet laut ADAC 100 Euro inklusive eines Punktes in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Strafe noch höher ausfallen..
3 Fußgänger und Handy – ist doch kein Problem, oder?
Für Fußgänger gibt es noch keine Handyverbote. Doch auch sie trifft eine Verantwortung. Eine aufmerksame und rücksichtsvolle Verkehrsbeobachtung wird schon in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung vorausgesetzt. Daher sollten auch Fußgänger stets achtsam sein und gucken. So sollte die Whatsapp-Nachricht immer zu Ende geschrieben werden, bevor die Straße überquert wird.
Denn Menschen, die mit Blick aufs Handy über die Straße rennen, nehmen ihre Umgebung weniger wahr. Vor allem Fahrräder oder Elektro-Autos, die besonders leise sind, können so leicht übersehen werden. Sollte es aufgrund von Handynutzung zu einem Unfall kommen sind auch Fußgänger mitschuldig, sagt der Fachverband Fußverkehr Deutschland.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Nachrichten, 24. August 2023, 11 Uhr