Dürfen Schwule bald leichter Blut spenden? Bremen begrüßt Vorstoß
- Lauterbach plant Gesetzesänderung für Blutspenden.
- Bremen lobt den Vorstoß des Gesundheitsministers.
- CDU fordert Untersuchung des gespendeten Bluts.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden. Wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigte, soll das Transfusionsgesetz entsprechend geändert werden. Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Die Linke) begrüßt den Vorstoß.
Schon aus gesundheitspolitischen Gründen ist es völlig indiskutabel, dass Männer, die Sex mit Männern haben, bei der Blutspende bis heute diskriminiert werden. Der Schritt, dass auch diese Männer künftig Blut spenden können, ist lange überfällig und deswegen absolut richtig und zu begrüßen.
Claudia Bernhard (Die Linke), Bremens Gesundheitssenatorin
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, Rainer Bensch, knüpft seine Zustimmung für die Änderung an eine Bedingung. Das Bundesgesundheitsministerium müsse die Rahmenbedingungen dafür liefern, dass das gespendete Blut vor der Verwendung im Labor untersucht wird. Bensch sieht aber auch die Möglichkeit, mit der Gesetzesänderung dem Mangel an Blutkonserven zu begegnen. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern warnt das Deutsche Rote Kreuz, dass es zu wenige Blutspender gibt.
Sexuelle Orientierung allein soll nicht mehr zu Verbot führen
Den Plänen Lauterbachs zufolge soll künftig nur das individuelle Risikoverhalten eines potenziellen Spenders ein Grund für eine Rückstellung von der Blutspende sein. Bislang wird hierzu pauschal die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität herangezogen.
Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes wird die Bundesärztekammer verpflichtet, die Blutspende-Richtlinie anzupassen, um den pauschalen Ausschluss homosexueller Männer und transsexueller Personen zu beenden. Im Änderungsantrag, der auch dem Evangelischen Pressedienst vorliegt, ist die Rede von einer "zeitnahen" und "effektiven" Umsetzung, wobei das konkrete Datum noch offengehalten ist.
Homosexuelle Männer nicht gleich behandelt
Mit dem Änderungsantrag setzt Lauterbach eine Bestimmung aus dem Koalitionsvertrag von SPD. Grünen und FDP aus 2021 um. Bisher sieht die Blutspende-Richtlinie der Bundesärztekammer vor, dass Menschen mit einem Sexualverhalten, das ein höheres Risiko für die Übertragung schwerer Infektionskrankheiten birgt, zeitlich begrenzt von der Blutspende ausgeschlossen werden. Konkret ist von "Rückstellung" die Rede.
Zwar wurde für schwule Männer und Transpersonen diese Sperrfrist 2021 von zwölf auf vier Monate verkürzt. Gegenüber Heterosexuellen werden sie aber nach wie vor anders behandelt. Während die Richtlinie bei Sex zwischen Mann und Frau bei "häufig wechselnden" Partnerinnen und Partnern eine Rückstellung vorsieht, ist das bei Sexualverkehr zwischen Männern bereits bei "einem neuen" oder "mehr als einem" Sexualpartner der Fall.
Bremer Beratungsstelle begrüßt Gesetzesänderung
Arno Oevermann von der Bremer Beratungsstelle Rat und Tat begrüßt die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach. In seinen Augen ist es überfällig, es nicht von der sexuellen Orientierung abhängig zu machen, ob jemand Blut spenden darf oder nicht. Die bestehende Gesetzeslage habe ihren Ursprung in einer Zeit, in der Homosexualität noch sehr stark mit Vorurteilen behaftet gewesen und mit HIV in Verbindung gebracht worden sei. "Homosexuelle Männer haben aber nicht per se ein höheres HIV-Risiko", sagt Oevermann. Vielmehr könne jede Blutkonserve HIV enthalten. Daher sei es auch wichtig, jede Blutkonserve auf HIV zu untersuchen.
Dieses Thema im Programm: Bremen Zwei, Der Tag, 10. Januar 2023, 14:40 Uhr