Niedersachsen und Bremen registrieren Dutzende antisemitische Vorfälle
Nach dem Terror-Angriff der Hamas auf Israel sind die deutschen Sicherheitsbehörden besonders wachsam. Auch in Bremen und Niedersachsen gab es seitdem Straftaten.
Mindestens 34 antisemitische Vorfälle in Niedersachsen sind im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel vor knapp drei Wochen gemeldet worden. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bei der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Niedersachsen (RIAS Niedersachsen) hervor. Sie dokumentiert seit 2021 antisemitische Vorfälle in Niedersachsen.
Auch im Land Bremen wurden antisemitische Straftaten "im einstelligen Bereich" registriert, wie eine Sprecherin des Bremer Innenressorts mitteilte. Dabei handele es sich etwa um Sachbeschädigung, Billigung von Straftaten und Volksverhetzung.
Auch LKA registriert Straftaten
Im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes wurden seit dem Terror-Angriff am 7. Oktober im Bereich politisch motivierter Kriminalität "antisemitische Straftaten im oberen einstelligen Bereich" gemeldet, wie das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) mitteilte. Seit Anfang des Jahres wurden dem LKA rund 150 antisemitische Straftaten gemeldet (Stand: 23. Oktober). Im Vorjahreszeitraum waren es knapp 180 gemeldete antisemitische Straftaten.
Die Zahl der staatsanwaltlich erfassten antisemitischen Straftaten ist in Niedersachsen in den vergangenen Jahren gestiegen. Im Jahr 2020 belief sich die Zahl der Straftaten auf 179 Fälle, 2021 waren es laut Statistik 228 Fälle und im vergangenen Jahr 314 Fälle, wie das niedersächsische Justizministerium mitteilte. Die staatsanwaltliche Erfassung ist nicht mit der polizeilichen Kriminalstatistik identisch.
In Bremen nahm die Zahl antisemitischer Straftaten in den vergangenen Jahren ab: 2020 wurden 45 antisemitische Straftaten von der Polizei gemeldet, 2021 waren es 34 Straftaten und im vergangenen Jahr wurden 26 Fälle registriert.
Hakenkreuze und Holocaust-Leugnung
Der weit überwiegende Teil der in den vergangenen Jahren erfassten Taten mit antisemitischem Hintergrund entfällt auf zwei Gruppen, wie das Justizministerium mitteilte. Die eine sei das Verwenden der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie das Zeigen von Hakenkreuzen oder die Verwendung des sogenannten Hitler-Grußes. Die andere Gruppe sind laut Ministerium Volksverhetzungsdelikte. Das umfasst demnach etwa die Aufforderung zu Straftaten gegen Menschen jüdischen Glaubens oder die Leugnung des Holocausts.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 26. Oktober 2023, 16 Uhr