Lebenslange Haft, aber keine besondere Schwere der Schuld
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- Veröffentlicht am: 23. Mai 2023
- Verfügbar bis: 22. Mai 2025 Informationen zur Verweildauer
Das Mordmerkmal der Heimtücke sah das Bremer Landgericht als erfüllt an, so Pressesprecher Thorsten Prange. Nach 15 Jahren könnte der Angeklagte auf Bewährung freigelassen werden.