Mordfälle in Scheeßel: Soldat muss lebenslang ins Gefängnis

Ein Angeklagter sitzt im Gerichtssaal, seine Anwälte sprechen mit ihm.

Mordfälle in Scheeßel: Soldat muss lebenslang ins Gefängnis

Bild: dpa | Sina Schuldt

Das Gericht hat ihn wegen dreifachen Mordes und im Fall eines getöteten Kindes zu fahrlässiger Tötung verurteilt. Er erschoss im März 2024 vier Menschen aus dem Umfeld seiner Ex-Frau.

Das Landgericht Verden stellte bei der Urteilsverkündung zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der Bundeswehrsoldat hatte sich vor Gericht umfassend zu den Taten geäußert. Die Staatsanwaltschaft Verden hatte den 33-Jährigen wegen vierfachen Mordes angeklagt.

Angeklagter sagt, er habe das Kind nicht gesehen

Dem Urteil zufolge erschoss der Mann in der Nacht zum 1. März 2024 in zwei Häusern vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau: den 30 Jahre alten neuen Lebensgefährten der Frau, dessen 55 Jahre alte Mutter und die 33 Jahre alte beste Freundin seiner Frau, die ihre dreijährige Tochter unter einer Decke in den Armen hielt. Vor Gericht hatte der Mann ausgesagt, dass er das Kind nicht mit Absicht erschossen habe, sondern das Mädchen unter der Decke nicht gesehen habe.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten die Aussage für glaubwürdig und werteten diese Tat nicht als Mord, sondern als fahrlässige Tötung. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und verurteilte den Mann wegen Mordes in drei Fällen und in einem Fall wegen fahrlässiger Tötung.

Militärisches Vorgehen

Bei den Taten, die sich auch als Stellvertreter-Femizide bezeichnen lassen, ging der Soldat nach militärischer Art vor. Im Laufe des Prozesses wurden als Hintergrund der Morde zudem Eheprobleme und Sorgen des Soldaten, seine Familie und seine Bundeswehrkarriere zu verlieren, genannt. Seine Kindheit sei mit vielen Enttäuschungen und häuslicher Gewalt verbunden gewesen.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten zudem, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Die Verteidigung argumentierte gegen die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.

Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 28. Februar 2025, 12 Uhr