Nach AfD-Kritik: Kollegen unterstützen Oldenburger Polizeipräsidenten
Die AfD klagt gegen das Land Niedersachsen, nachdem Oldenburgs Polizei-Chef Kühme die Partei kritisiert hatte. Der 55-Jährige bekommt Rückendeckung aus Reihen der Polizei.
Oldenburgs Polizeipräsident Johann Kühme bekommt Rückendeckung von seinen Amtskollegen. Zuvor hatte die AfD eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den 55-Jährigen eingereicht. Die Partei hatte Kühme vorgeworfen, als Polizeibeamter und Behördenleiter gegen die Neutralitätspflicht verstoßen zu haben.
Kühme hatte der "Nordwest-Zeitung" Ende August in einem Interview gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren. "Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Und damit stellt sie sich gegen die Arbeit der Polizei", sagte Kühme.
AfD klagt gegen das Land
Die Partei hat nicht nur formell eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Noch an diesem Montag gehe eine Feststellungsklage gegen das Land Niedersachsen an das Verwaltungsgericht Oldenburg, kündigte der stellvertretende AfD-Landeschef Stephan Bothe an. Kühmes Aussagen seien rechtswidrig und das Land müsse diese zurücknehmen.
Wichtige Führungskräfte der Polizei Niedersachsen verteidigen Kühme hingegen, darunter der Präsident des Landeskriminalamtes, die Leiter der Polizei in Göttingen, in Braunschweig, in Lüneburg, in Osnabrück und in Hannover sowie der Direktor der Polizeiakademie. Sie sagen, dass sie wie Kühme zwar politisch neutral seien. Es sei aber auch ihre Pflicht, aktiv für die Demokratie einzustehen – und das bedeute eben auch, Widerspruch zu erheben, wenn gezielt Falschinformationen über die innere Sicherheit verbreitet würden, um damit Ängste zu schüren.
Innenministerium prüft die Aussagen rechtlich
Das Innenministerium prüft die Aussagen des Polizeipräsidenten rechtlich. Diese Prüfung dauere weiterhin an, sagte ein Sprecher. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte bereits vor einigen Tagen erklärt, dass für sie unabhängig davon jedoch feststehe, dass die AfD Niedersachsen dem Verfassungsschutz "aus gutem Grund als Verdachtsobjekt" gelte.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 11. September 2023, 16 Uhr