Innenressort behält sich weiterhin Abschiebungen aus Kirchenasyl vor

Eine Person in Winterkleidung sitzt in einer Kirchenbank und blickt zum Altar.

Innenressort behält sich weiterhin Abschiebungen aus Kirchenasyl vor

Bild: dpa | KNA/Harald Oppitz

Das Bremer Innenressort will gegebenenfalls Menschen aus dem Kirchenasyl abschieben, allerdings nur in Mitgliedsstaaten des Dublin-Abkommens. Die Kirchen wollen kooperieren.

So wie im Dezember soll es nicht wieder laufen. Da hatte eine Gemeinde in Bremen einem Somalier Kirchenasyl geboten, der über Finnland in die EU eingereist war und dorthin zurückkehren sollte.

Künftig müsse das Kirchenasyl beendet werden, sobald ein Geflüchteter angewiesen wird, sein Asylverfahren in einem anderen EU-Staat zu durchlaufen, so ein Sprecher des Bremer Innensenators. Das sei immer dann der Fall, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Einspruch des Asylbewerbers abgelehnt hat. Sollte eine solche Person in den Gemeinderäumen bleiben, müsse sie damit rechnen, aus dem Kirchenasyl geholt zu werden, so der Sprecher des Innenressorts weiter.

Er bekräftige auch den Kompromiss mit der Kirchenleitung aus dem Dezember. Danach gibt es bis Ende Januar keine weiteren Abschiebeversuche aus dem Kirchenasyl. Zudem hatten die Kirchen zugesichert, nur noch Menschen Asyl zu gewähren, die bereits im Land Bremen wohnen.

Evangelische Kirche mahnt Gemeinden, sich an Regeln zu halten

Die Leitung der Bremischen Evangelischen Kirche appellierte an die Mitgliedsgemeinden, sich beim Kirchenasyl an den rechtsstaatlichen Rahmen zu halten. Das erklärte Schriftführer Bernd Kuschnerus bei der Sitzung des Kirchenparlaments. Er mahnte die Gemeinden, achtsam mit dem Kirchenasyl umzugehen. Der Kirchenausschuss habe mit dem Innenressort vereinbart, dass das Kirchenasyl ein Ausnahmefall bleiben müsse. Man erwarte von den Gemeinden, dass sie bei der Gewährung von Kirchenasyl immer das hohe Gewicht der rechtsstaatlichen Entscheidungen vor Augen haben.

Zudem hatten die Kirchen zugesichert, nur noch Menschen Kirchenasyl zu gewähren, die bereits im Land Bremen wohnen. Gleichzeitig sei mit dem Bremer Innenressort vereinbart worden, kirchliche Räume als geschützte Räume zu akzeptieren.

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Autorin

  • Lisa-Maria Röhling
    Lisa-Maria Röhling

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau, 30. Januar 2025, 16 Uhr