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Livestream, Foto, Video: Was darf ich von meinem Arbeitsplatz teilen?

Arbeitsalltag via TikTok live streamen? Das ist erlaubt

Bild: dpa | Westend61 / Joseffson

Einen schnellen Schnappschuss aus dem Büro dürften viele Bremerinnen und Bremer schon mal verschickt haben. Ratsam ist aber, vorher abzuklären, ob das für den Arbeitgeber okay ist.

Auf Social-Media-Plattformen oder per Direktnachrichten an Freunde und Familie einen Einblick in sein Leben geben – mittlerweile ist das ganz normal, und macht auch vor dem Berufsleben nicht Halt. Auch viele Bremerinnen und Bremer dürften schon einmal Fotos oder Mini-Videos von sich am Arbeitsplatz mit Freunden oder sogar öffentlich geteilt haben.

Unter anderem auf Tiktok gibt es mittlerweile aber immer mehr Videos, in denen Arbeitnehmer ihren Arbeitsalltag sogar per Livestream der Welt zeigen. Auch in Bremen gab es schon einen solchen Fall.

Was ist in Bremen genau passiert?

In einem Bremer Altenheim hatte eine Pflegekraft während der Dienstzeit einen Livestream gestartet, das bestätigte die Einrichtung gegenüber buten un binnen. Bei Sichtung des Videos sei aber festgestellt worden, dass dadurch keine sensiblen Patientendaten veröffentlicht wurden. Die Leitung habe gegenüber des Mitarbeiters "personelle Maßnahmen" ergriffen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch einmal bezüglich Verschwiegenheitspflichten und den Regelungen zu externer Kommunikation sensibilisiert.

Darf ich überhaupt Fotos und Videos von mir und meinem Arbeitsplatz machen?

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Kaarina Hauer leitet die Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen. Bild: Radio Bremen

Grundsätzlich ja – es sei denn, es gibt eben Vorgaben vom Arbeitgeber, die das Filmen und Fotografieren am Arbeitsplatz verbieten, erklärt Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen. So oder so gelten auf der Arbeit natürlich dieselben Regeln wie abseits des Berufslebens auch, stellt Hauer klar. "Wichtig ist daher zum Beispiel, die Persönlichkeitsrechte der fotografierten oder gefilmten Personen zu beachten – aber natürlich auch, keine sensiblen Dinge wie Passwörter oder Telefonnummern zu veröffentlichen oder weiterzugeben." Deswegen solle man immer genau schauen, ob zum Beispiel im Hintergrund des Bildes nicht vielleicht doch irgendwelche Infos versteckt sind, die besser nicht zu sehen sein sollten.

Grundsätzlich habe man als Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber eine Rücksichtnahme- und Loyalitätspflicht. Die Interessen des Arbeitgebers dürfen durch Foto- und Videoaufnahmen daher nicht gefährdet werden, deswegen sollte man nach Rat der Expertin nicht einfach unbedacht die Handykamera zücken.

Ist Fotografieren und Filmen während der Arbeitszeit erlaubt?

Ein Schnappschuss und eine kurze Nachricht sind schnell verschickt – so lange es in diesem Rahmen bleibt, dürfte wohl kaum ein Arbeitgeber wegen der fehlenden Arbeitszeit wüten. Aber: Als Arbeitnehmer schulde man seinem Arbeitgeber grundsätzlich die volle Arbeitskraft, sagt Hauer.

Wenn für so etwas also zu viel Arbeitszeit verwendet wird, sind wir schnell im Bereich des Arbeitszeitbetrugs.

Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

Egal ob ich sensible Daten weiterleite, zu viel Zeit fürs Fotografieren verwende oder fotografiere, wo es nicht erlaubt ist: In jedem Fall drohen Arbeitnehmern arbeitsrechtliche Konsequenzen. "Die Klaviatur dabei ist groß", erklärt Hauer. Von Mitarbeitergesprächen über Abmahnungen, Kündigungen bis hin zu Schadensersatzforderungen oder im Extremfall sogar strafrechtlichen Konsequenzen sei je nach Schwere des Vergehens alles drin. Dabei kann auch eine Rolle spielen, wer das Foto gesehen hat. "Ob man es vertraulich an eine einzelne Person weitergeschickt oder zum Beispiel über soziale Netzwerke einem großen Kreis von Menschen zugänglich gemacht hat, würde juristisch sicherlich anders bewertet", so Hauer.

Können Fotos, Videos oder Livestreams aber nicht eigentlich auch eine gute Werbung für meinen Arbeitgeber sein?

Doch, zweifelsfrei – und so versuchen zahlreiche Firmen mit solchen Einblicken auf sich aufmerksam zu machen: Auf Tiktok und anderen Social-Media-Plattformen gibt es unter anderem Straßenbaufirmen, Döner-Imbisse, Fahrschulen und Gärtnereien, die Videos von ihrem Arbeitsalltag veröffentlichen.

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Trotzdem sollte man als Arbeitnehmer nicht ungefragt das Marketing für seinen Arbeitgeber übernehmen. "Viele Arbeitnehmer haben grundsätzlich wahrscheinlich gar nichts dagegen, wenn man etwas aus dem Arbeitsalltag teilt. Aber das sollte immer in Absprache mit dem Arbeitgeber passieren", empfiehlt Hauer.

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Quelle: buten un binnen.

Dieses Thema im Programm: buten un binnen, 23. Juli 2024, 19:30 Uhr