5 Punkte aus dem neuen Bußgeldkatalog, die Bremer kennen sollten

Geschwindigkeits- und Motorradkontrolle der Polizei.

5 Punkte aus dem neuen Bußgeldkatalog, die Bremer kennen sollten

Bild: dpa | Heiko Becker

Ab diesem Dienstag gelten bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln neue Bußgelder. Die wichtigsten Änderungen für alle, die auf Bremens Straßen unterwegs sind.

Gut sieben Monate nach der Einigung von Verkehrsministern und Bund treten jetzt neue Bußgelder für Fahrer und Fahrerinnen in Kraft. Prinzipiell werden Verkehrssünder nun stärker zur Kasse gebeten. Vor allem für Raser wird es wesentlich teurer.

1 Geschwindigkeit

Wer mit dem Auto zu schnell fährt, muss ab heute unter Umständen doppelt so viel zahlen wie bisher. In geschlossenen Ortschaften bei 20 Kilometern pro Stunde zu viel sind es beispielsweise 70 Euro statt 35. Ab 21 km/h gibt es zudem zwei Punkte in Flensburg. Bei 31 km/h überhöhter Geschwindigkeit wird eine Geldbuße von 260 statt 160 Euro verhängt – und ein Fahrverbot.

Außerhalb der Ortschaften gilt ein Fahrverbot erst ab 41 km/h zu viel. Auch hier sind die Strafzettel ab heute teilweise doppelt so teuer: Fahrer, die die Geschwindigkeitsgrenze außerorts um 16 km/h überschreiten, müssen zum Beispiel 60 statt 30 Euro zahlen. Und wer mit 25 km/h zu schnell unterwegs ist, zählt 100 Euro statt 70. Bei 30 km/h 150 Euro fällig, bei 40 sind es 200. Außerdem: Wer innerhalb eines Jahres wiederholt mit 25 km/h zu viel geblitzt wird, erhält einen Monat Fahrverbot.

Für die Bremer Mobilitätssenatorin Maike Schaefer (Grüne) sind die verschärften Bußgelder "ein deutliches Signal an Autofahrer und -fahrerinnen, sich beispielsweise an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten".

Wir wissen, dass überhöhte Geschwindigkeit die häufigste Unfallursache ist. Der Bußgeldkatalog und die Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

Maike Schaefer sitzt an einem Tresen und wird interviewt
Maike Schaefer, Bremer Mobilitätssenatorin

Auch der ADAC Weser-Ems begrüßt, dass mit der Novelle ein "guter Kompromiss bei den Geschwindigkeitsübertretungen" erzielt wurde.

Durch die deutliche Erhöhung der Bußgelder ohne Verschärfung der Fahrverbotsgrenzen und bei den Punkten wird die abschreckende Wirkung nicht verfehlt werden.

Nils Linge vom ADAC
Nils Linge, Sprecher des Automobilclubs ADAC Weser-Ems

2 Parken

Auch Falschparken wird teurer: Bei einem allgemeinen Parkplatzverstoß sind bis zu 25 Euro fällig, 55 für das unerlaubte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz. 55 Euro drohen ebenfalls für das Parken auf Geh- und Radwegen. Die Behinderung eines Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeugs kostet 100 Euro. Rechtswidriges Parken an engen Straßenstellen schlägt wiederum mit bis zu 55 Euro zu Buche.

Für Senatorin Schaefer sind die neuen Geldstrafen beim Falschparken besonders in Hinblick auf die Gefahren für Radfahrer wichtig.

Der Bußgeldkatalog und die Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Deswegen ist es gut, dass beispielsweise Parkverstöße, die besonders Radfahrer und -fahrerinnen gefährden, jetzt strenger geahndet werden.

Maike Schaefer sitzt an einem Tresen und wird interviewt
Maike Schaefer, Bremer Mobilitätssenatorin

ADAC-Sprecher Linge sieht diesen Teil der neuen Verordnung hingegen kritischer, vor allem die Erhöhung der Bußgelder für Park- und Halteverstöße und die Tatsache, dass "künftig im Falle der Behinderung auch gleich Punkte drohen".

Damit drohen viele Einträge, da Halten in zweiter Reihe fast immer eine gewisse Behinderung darstellt, wenn es zur Anzeige kommt. Der ADAC hatte diese neue Systematik im Gesetzgebungsverfahren kritisiert und stattdessen angeregt, einen Punkt erst dann zu erteilen, wenn andere gefährdet werden.

Nils Linge vom ADAC
Nils Linge, Sprecher des Automobilclubs ADAC Weser-Ems

3 Lärm

Für sogenannte Autoposer wird es ebenfalls unbequem: Wer unnötigen Lärm und Abgasbelästigung mit einem Fahrzeug verursacht oder sinnlos hin- und herfährt und dadurch andere belästigt, kann mit bis zu 100 Euro zur Kasse gebeten werden.

4 Manöver

Immer wieder ist es in den vergangenen Jahren zu tödlichen Unfällen beim Abbiegen von Lastkraftwagen und anderen Fahrzeugen mit Fahrradfahrern oder Fußgängern. Jetzt müssen abbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in den Ortschaften Schrittgeschwindigkeit einhalten. Verstöße werden mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Und wer mit dem Auto oder dem Motorrad beim Abbiegen nicht auf Fußgänger achtet, zahlt jetzt 140 Euro.

Für Bremen als "fahrradfreundlichste Stadt Deutschland", wie der ADFC die Hansestadt im März dieses Jahres kürte, sind diese Änderungen besonders relevant. Das bestätigt die Mobilitätssenatorin:

Für uns als Fahrradstadt spielen natürlich die neuen Regelungen für den Radverkehr eine entscheidende Rolle: Mindestabstand beim Überholen und so weiter.

Maike Schaefer sitzt an einem Tresen und wird interviewt
Maike Schafer, Bremer Mobilitätssenatorin

Ebenfalls wichtig sei die Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkws. "Grundsätzlich sind aber alle Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme wichtig, weil sie zu mehr Verkehrssicherheit beitragen", so Schaefer.

5 Rettungsgassen

Wer unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt wird mit Bußgeldern zwischen 240 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot bestraft. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Für die Nichtbildung einer Rettungsgasse mussten Fahrer bislang mit 200 Euro rechnen, jetzt kommt ein Monat Fahrverbot hinzu.

Autorin

  • Serena Bilanceri
    Serena Bilanceri Autorin

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 9. November 2021, 6 Uhr

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