Fragen & Antworten

Wann fahndet die Bremer Polizei öffentlich mit Fotos nach Tätern?

Verpixeltes Überwachungsfoto aus einer Straßenbahn-zur Fahndung nach 8 jungen Männern durch die Polizei Bremen
Bild: Polizei Bremen

Polizei und Staatsanwaltschaft bitten immer mal wieder um Mithilfe bei der Suche oder Identifizierung von gesuchten Personen. Doch nach welchen Regeln wird öffentlich gefahndet?

Die Bremer Justiz hat mehrere Fotos von acht Jugendlichen oder jungen Männern veröffentlicht, die vor zwei Jahren einen 23-Jährigen attackiert und schwer verletzt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft sucht mit Fahndungsfotos nach der Gruppe, da die bisherigen Ermittlungen keine Erkenntnisse zur Identität der Täter brachten. Aber nach welchen Kriterien entscheiden die Ermittler, ob sie die Öffentlichkeit um Hilfe bitten? Die Staatsanwaltschaft Bremen hat buten un binnen dazu ein paar Fragen beantwortet.

Gibt es feste Kriterien, nach denen festgelegt wird, ob eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet wird?

Nein, denn ob diese Maßnahme durchgeführt wird, ist immer eine Einzelfall-Entscheidung, sagt Renfei Li von der Staatsanwaltschaft. Und diese hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt aber Grundsätze, die eingehalten werden müssen.

Welche Grundsätze sind das?

Laut Gesetz darf die Öffentlichkeitsfahndung nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung eingesetzt werden, weil sie als erheblicher Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen gilt. Außerdem müssen vorher andere mögliche Ermittlungsarten wie beispielsweise Zeugenbefragungen ausgeschöpft worden sein. "Dabei sind sowohl der allgemeine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als auch der Grundsatz der Subsidiarität zu berücksichtigen", erklärt Li.

Spielt Zeit auch eine Rolle?

Nur sehr bedingt. In Fällen, in denen Eile geboten ist — zum Beispiel, weil die betreffende/n Person/en untertauchen könnten —, kann die Öffentlichkeitsfahndung mitunter sehr schnell als Ermittlungsinstrument eingesetzt werden. Ansonsten gilt, dass diese nur eingesetzt wird, "wenn andere Formen der Ermittlungen erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wären", betont Renfei Li.

Gilt die Öffentlichkeitsfahndung nur für bestimmte Delikte? Werden etwa nur Verdächtige von Straftaten wie Körperverletzung oder Raub per Öffentlichkeitsfahndung gesucht oder könnte es auch einen Ladendieb treffen?

Die Öffentlichkeitsfahndung lässt sich grundsätzlich auf jedes Delikt beziehungsweise bei der Suche nach den mutmaßlichen Tätern anwenden. Hier greift dann der Grundsatz der "erheblichen Bedeutung". Das heißt, ein Ladendieb, der Sachen im Wert von wenigen Euro stiehlt, muss kaum damit rechnen, dass sein Foto veröffentlicht wird.

Anders sieht es es aus, wenn es sich um einen Serientäter handelt oder einen Einzeldiebstahl mit einem hohen Warenwert. Dann können Polizei und Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommen, dass die Öffentlichkeitsfahndung genutzt werden soll — vorausgesetzt, andere Ermittlungstaktiken wären bereits ausgeschöpft oder weniger erfolgversprechend.

Mehr zu Öffentlichkeitsfahndungen in Bremen:

Autor