Ist Bremer Ausbildungsumlage zulässig? Entscheidung vor Weihnachten
Mit den Geldern sollen Unternehmen unterstützt werden, die Nachwuchs ausbilden. Zahlen sollen aber alle Unternehmen. Das sorgt für Frust bei Bremer Unternehmerverbänden.
Der Bremer Staatsgerichtshof will noch vor Weihnachten über die geplante Ausbildungsplatzabgabe entscheiden. Als Termin setzte der Präsident des Bremischen Verfassungsgerichts den 16. Dezember an. Mehrere Arbeitgeber-Kammern haben geklagt, weil sie die sogenannte "Zwangsabgabe" für verfassungswidrig halten.
Gut sechs Stunden lang haben die Kläger ihre Argumente gegen den Ausbildungsfonds vorgetragen. Bei einem Punkt sieht auch der Staatsgerichtshof ein Problem. Denn aus dem Gesetz gehe nicht deutlich hervor, welche Betriebe darunterfallen, sagte der vorsitzende Richter Peter Sperlich. So könnten durch unklare Formulierungen zum Beispiel Kirchen, Privatschulen, Vereine oder Forschungseinrichtungen wie das Alfred-Wegener-Institut nicht von der Abgabe betroffen sein. Damit stelle sich die Frage der Gleichbehandlung.
Insgesamt sei der Fall mit einem Aktenstapel von 1.500 Seiten sehr komplex, sagte Sperlich. Sechs Institutionen – darunter die Handelskammer und die Handwerkskammer in Bremen und Bremerhaven – haben gegen das Gesetz geklagt. Es sieht vor, dass alle Betriebe im Land Bremen ab kommendem Januar eine Umlage zahlen. Ein Teil davon soll wieder an Betriebe ausgeschüttet werden, die Azubis ausbilden. Vor der Verhandlung hatten Gewerkschafter und Jusos vor dem Gericht für die Ausbildungsplatzabgabe demonstriert.
Unternehmer: Ausbildungsfonds erhöht Bürokratie und Arbeitskosten
Fünf Institutionen – darunter die Handelskammer und die Handwerkskammer in Bremen und Bremerhaven – klagen gegen die "Zwangsabgabe", wie sie es nennen. Vorangegangen war ein monatelanger Widerstand gegen das geplante Gesetz durch Arbeitgebervertreter. Die Ausbildungsabgabe sei schlicht nicht zielführend.
Die Ausbildungssituation ist so, dass die Unternehmen überwiegend händeringend Auszubildende suchen. Der Fonds, der darauf abzielt, Unternehmen zu belasten mit einer Abgabe, die zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen soll, geht daher am Ziel vorbei.
Matthias Fonger, Hauptgeschäftsführer Handelskammer
Der Fonds werde die Bürokratie und die Arbeitskosten im Land Bremen erhöhen, aber keine Verbesserung auf dem Ausbildungsmarkt bringen. Ohnehin steige die Zahl der von den Betrieben angebotenen Ausbildungsplätze schon jetzt.
Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD) verweist aber darauf, dass die Ausbildungsabgabe nicht nur mehr Azubi-Stellen schaffen will, sondern auch dazu führen soll, dass Betriebe und geeignete Bewerber künftig einfacher zusammenfinden.
Gesetz soll für Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt sorgen
Nach Angaben der Arbeitsagentur sind im kleinsten Bundesland mehr als 360 junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Dem gegenüber stehen knapp 360 unbesetzte Ausbildungsstellen (Stand: Ende September). Auf die Stellen bewerben sich auch viele aus dem angrenzenden Niedersachsen, das verschärft aus Sicht des Landes das Problem. Die Arbeitnehmerkammer und die Gewerkschaften befürworten den Ausbildungsfonds.
Die Zahlen der unbesetzten Stellen und der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz lassen sich nicht eins zu eins gegenrechnen, meint Antalia Westkämper, Jugendbildungsreferentin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Bremen. Die jungen Menschen wollen eine qualitativen und sie erfüllende Ausbildung und sollten nicht um jeden Preis die noch unbesetzten Ausbildungsplätze annehmen.
Außerdem seien einige Betriebe nur auf der Suche nach Abiturienten und zögen Bewerberinnen und Bewerbern mit niedrigeren Schulabschlüssen nicht in Betracht, kritisiert Westkämper. "Wir brauchen eine gute Ausbildung im Land – der Fonds ist dafür unabdingbar."
Start der Umlage für Januar geplant
Der Bremer Senat hält den in Deutschland einzigartigen Ausbildungsunterstützungsfonds weiter für verfassungskonform.
Das Arbeitsressort geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Klage vor dem Staatsgerichtshof keinen Erfolg hat und die Unternehmen die Abgabe ab Anfang nächsten Jahres zahlen müssen. Bis dahin sollte es auch rechtlich Klarheit geben, kündigte ein Justizsprecher an.
Quellen: buten un binnen und dpa.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 11. November 2024, 5:30 Uhr