Katzen in Bremen müssen kastriert sein – bald auch in Niedersachsen?
- Niedersachsen plant, eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen.
- Landesregierung prüft dafür jetzt die rechtlichen Möglichkeiten.
- In Bremen gilt eine solche Kastrationspflicht seit 2011.
In Niedersachsen müssen Katzen, die sich auch draußen aufhalten, bald womöglich kastriert werden. Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen ist eine Kastrationspflicht vorgesehen. Betroffen wären davon freilebende Katzen, aber auch Freigänger-Katzen – also Haustiere, die die Wohnung verlassen können.
Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) schränkte ein, dass es "unkomplizierte Ausnahmemöglichkeiten" geben werde, wenn jemand möchte, dass seine Katze Junge bekommt und die Versorgung gewährleistet ist. Derzeit prüft die Regierung die rechtlichen Möglichkeiten für die Kastrations- und Registrierungspflicht. Ziel sei es, Tierleid durch eine unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen zu verhindern, und Wildtiere wie Vögel, die am Boden brüten, zu schützen. Der Abschuss von Katzen in Feld und Flur soll im Gegenzug untersagt werden.
In Bremen gilt die Kastrationspflicht schon seit 2011
In Bremen gibt es bereits eine Kastrationspflicht für Katzen, die sich auch außerhalb der Wohnung aufhalten. Diese sei seit 2011 im Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung geregelt, heißt es aus dem Innenressort. Katzen, die jünger als fünf Monate alt sind, seien von der Regel ausgenommen.
Regelmäßige Kontrollen gebe es allerdings nicht, sagte die Sprecherin. Die Ortspolizei oder das Ordnungsamt könne aber einen Nachweis über die Kastration verlangen, wenn es entsprechende Hinweise von Nachbarn oder dem Veterinäramt gibt. Den Haltern drohe dann eine Strafe bis zu 500 Euro. Bisher sei aber nur für eine einstellige Anzahl von Fällen eine Geldstrafe verhängt worden, fügte die Sprecherin hinzu.
Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Der Tag, 8. Februar 2023, 23:30 Uhr